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Auszug - Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten der Stadt Wernigerode  

07./13 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kulturausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Kulturausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 28.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10
Raum: Rathaus Ratswaage
Ort:
041/2013 Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten der Stadt Wernigerode
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Trute
Oberbürgermeister
Aktenzeichen:SG 23
Federführend:Sachgebiet Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schmidt, Susanne

Zu diesem TOP war Frau Trute anwesend, um auf Fragen zu antworten.

In der Diskussion wurde folgender Änderungsantrag erarbeitet:

 

In der Entgeltordnung soll:

 

-          im § 2, Punkt 5 das Wort „gesamt“ gestrichen werden;

-          im § 4, Punkt 1 soll das Wort „ebenfalls“ gestrichen werden;

-          im § 4, Punkt 2 soll der erste Satz ersetzt werden:

„Gemeinnützige Vereine und Einrichtungen im Sinne der Abgabenordnung aus der Stadt zahlen eine Kostenpauschale von 25 % der in § 2 genannten Nutzungsentgelte.“

-          Außerdem soll dieser Punkt nach dem 2. Satz im § 4 ergänzt werden:                                                                                   

„(Das betrifft die Dorfgemeinschaftshäuser in Minsleben und Reddeber, die Mehrzweckhalle Benzingerode und das Rathaus Schierke).“

-          im § 4, Punkt 4 in der Aufzählung der Schularten die „Förderschulen“ ergänzt werden.

Der Änderungsantrag wurde einstimmig empfohlen.

 

8 Ja-Stimmen

 

Abschließend stellte Frau Gorr die Beschlussvorlage mit den Änderungen zur Abstimmung. Sie wurde einstimmig empfohlen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

/

Nein-Stimmen

/

Enthaltungen