Auszug - Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten der Stadt Wernigerode
07./13 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kulturausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Kulturausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 28.10.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:10 | |||||||
Raum: | Rathaus Ratswaage | |||||||
Ort: | ||||||||
041/2013 Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten der Stadt Wernigerode | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Frau Trute Oberbürgermeister | Aktenzeichen: | SG 23 | |||||
Federführend: | Sachgebiet Liegenschaften | Bearbeiter/-in: | Schmidt, Susanne | |||||
![]() | ![]() | ![]() | ![]() |
Zu diesem TOP war Frau Trute anwesend, um auf Fragen zu antworten.
In der Diskussion wurde folgender Änderungsantrag erarbeitet:
In der Entgeltordnung soll:
- im § 2, Punkt 5 das Wort „gesamt“ gestrichen werden;
- im § 4, Punkt 1 soll das Wort „ebenfalls“ gestrichen werden;
- im § 4, Punkt 2 soll der erste Satz ersetzt werden:
„Gemeinnützige Vereine und Einrichtungen im Sinne der Abgabenordnung aus der Stadt zahlen eine Kostenpauschale von 25 % der in § 2 genannten Nutzungsentgelte.“
- Außerdem soll dieser Punkt nach dem 2. Satz im § 4 ergänzt werden:
„(Das betrifft die Dorfgemeinschaftshäuser in Minsleben und Reddeber, die Mehrzweckhalle Benzingerode und das Rathaus Schierke).“
- im § 4, Punkt 4 in der Aufzählung der Schularten die „Förderschulen“ ergänzt werden.
Der Änderungsantrag wurde einstimmig empfohlen.
8 Ja-Stimmen
Abschließend stellte Frau Gorr die Beschlussvorlage mit den Änderungen zur Abstimmung. Sie wurde einstimmig empfohlen.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Ja-Stimmen | / | Nein-Stimmen | / | Enthaltungen |