Auszug - Beitritt zu einem Verfahren einer Verfassungsbeschwerde
06./13 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 14 | |||||||
Gremium: | Hauptausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 05.06.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 16:00 - 17:40 | |||||||
Raum: | Rathaus Kleiner Sitzungssaal | |||||||
Ort: | ||||||||
050/2013 Beitritt zu einem Verfahren einer Verfassungsbeschwerde | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Herr Heinrich Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Dezernat II | Bearbeiter/-in: | Hohmann, Iris | |||||
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Herr Gaffert erläutert den Sachverhalt. Auf Nachfrage von Herrn Siegel ergänzt Frau Fietz: Das neue Gesetz ist insofern problematisch, da künftig statt der Stadt Wernigerode der Landkreis Harz die Bedarfsplanungen vornimmt. Die Stadt hat die verbleibenden Defizite der Kosten der Freien Träger zu tragen, ist aber bei der Planung nicht beteiligt. Weiterhin hat diese Verfahrensweise auch die Auswirkung, dass der Landkreis Harz sein Personal wird aufstocken und die Kreisumlage erhöhen müssen, wodurch der Stadt Wernigerode weitere Kosten entstehen.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Ja-Stimmen | 1 | Enthaltungen |
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung.