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Auszug - Beitritt zu einem Verfahren einer Verfassungsbeschwerde  

06./13 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40
Raum: Rathaus Kleiner Sitzungssaal
Ort:
050/2013 Beitritt zu einem Verfahren einer Verfassungsbeschwerde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Heinrich
Oberbürgermeister
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Hohmann, Iris

Herr Gaffert erläutert den Sachverhalt. Auf Nachfrage von Herrn Siegel ergänzt Frau Fietz: Das neue Gesetz ist insofern problematisch, da künftig statt der Stadt Wernigerode der Landkreis Harz die Bedarfsplanungen vornimmt. Die Stadt hat die verbleibenden Defizite der Kosten der Freien Träger zu tragen, ist aber bei der Planung nicht beteiligt. Weiterhin hat diese Verfahrensweise auch die Auswirkung, dass der Landkreis Harz sein Personal wird aufstocken und die Kreisumlage erhöhen müssen, wodurch der Stadt Wernigerode weitere Kosten entstehen.

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung.

 


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