Auszug - Benennung eines Stellvertreters des Vorsitzenden des Hauptausschusses
06./13 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses | |||
TOP: | Ö 6 | ||
Gremium: | Hauptausschuss | ||
Datum: | Mi, 05.06.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 16:00 - 17:40 | ||
Raum: | Rathaus Kleiner Sitzungssaal | ||
Ort: | |||
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Herr Gaffert erläutert die Notwendigkeit der Benennung eines Stellvertreters. Herr Dorff ergänzt, dass entgegen der Auffassung von Herrn Siegel, dieser Stellvertreter gemäß Gemeindeordnung aus den Reihen der stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses zu benennen ist. Herr Dorff weist weiter darauf hin, dass auch der Stellvertreter im zeitweiligen Ausschuss „Ortsentwicklung Schierke“ zu benennen ist. Bei Stellvertretern gibt es keine Zugriffsrechte der Fraktionen. Allerdings könnte es aus ideellen Gründen eine Rolle spielen, dass die CDU-Fraktion und anschließend die LINKE-Fraktion einen Zugriffsanspruch auf einen Ausschussvorsitz gehabt hätte, um eine einvernehmliche Regelung erzielen zu können. Herr Mänz bittet um Vertagung des Tagesordnungspunktes, um eine gütliche Einigung für beide Ausschüsse erzielen zu können. Dem wird stattgegeben.
Damit wird dieser Tagesordnungspunkt auf den nächsten Hauptausschuss vertagt.