Auszug - Informationen zum neuen Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt
01./13 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales | |||
TOP: | Ö 7 | ||
Gremium: | Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales | ||
Datum: | Mi, 16.01.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 19:10 | ||
Raum: | Neues Rathaus | ||
Ort: | Konferenzraum Nr. 234 | ||
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Frau Fietz informiert über das neue Kinderförderungsgesetz:
- Rechtsanspruch für alle Kinder (0 – 14 Jahre) ganztags ab 01.08.2013
- ermäßigte Kostenbeiträge für die Eltern (Ermäßigung für Familien mit mehr als einem betreuten Kind in einer Kindertageseinrichtung zum 01.01.2014)
- Leistungsverpflichtung des Landkreises ab 01.08.2013
- Landkreis schließt Vereinbarungen mit Trägern bis 01.01.2015 ab
- Ministerium gibt Rahmenvertrag vor
- Betreuungszeiten entsprechend Bedarf
- Zahlung der Restbetriebs- und Personalkosten an freie Träger durch die Stadt Wernigerode
Frau Brandt benennt die Nutzung der Möglichkeit einer Stellungnahme an den Städte- und Gemeindebund zu prüfen.