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Auszug - Vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet  

07./12 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode
TOP: Ö 9 Beschluss:054/2012
Gremium: Stadtrat Wernigerode Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30
Raum: Rathaus Großer Sitzungssaal
Ort: Rathaus, Marktplatz 1
054/2012 Vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Mendritzki
Oberbürgermeister
Aktenzeichen:Amt 60
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Bivour, Christa

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt die Beschlussfassung mit 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen. Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss hat die Beschlussfassung mit 6 Ja-Stimmen, einstimmig befürwortet. Der Oberbürgermeister erläutert den Beschlussvorschlag. Herr Diesener sowie der Oberbürgermeister bedanken sich bei Herrn Mendritzki, der nicht nur in den zuständigen Ausschüssen eine sehr gute Aufklärungsarbeit geleistet hat, die zur Transparenz und Bürgernähe führte.

 

Herr Weber meint, dass die Bürger vom Vorhaben der Stadtverwaltung wieder zu spät benachrichtigt wurden. Der Zeitraum der Benachrichtigung der Bürger ist zu kurzfristig. Er vertritt die Meinung, dass die Diskussion über die Ausgleichsbeiträge bereits im Rahmen der Diskussion über das Altstadtkonzept hätte geführt werden können.

 

Herr Siegel tritt dem entgegen: Bereits die Überschrift „Schönheitssteuer“ wurde sehr schlecht von den Pressevertretern ausgewählt. Er erklärt, dass erst nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Bürger informiert werden kann. Weiterhin weist er darauf hin, dass die Verwaltung gemäß Baugesetzbuch handelt. Jedem betroffenen Bürger, wurde bereits in der Vergangenheit durch den Sanierungsvermerk im Grundbuch erklärt, dass Ausgleichsbeträge zu zahlen sind. Die Verwaltung bietet heute den Betroffenen an, bis zu 8% zu sparen. Da die gezahlten Ausgleichsbeiträge zurück in Stadtsanierungsmaßnahmen fließen, kommen diese den Bürgern wieder zu gute. Zum Abschluss erklärt Herr Siegel, dass die SPD/Grüne – Fraktion der Beschlussfassung zustimmen wird.


Beschluss

Der Stadtrat beschließt, von der Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet nach § 154 Baugesetzbuch Gebrauch zu machen. Als Verstärkung des Anreizes für eine freiwillige Basis und zur Beschleunigung des Gesamtverfahrens wird den Grundstückseigentümern ein zeitlich gestaffelter Verfahrensabschlag wie folgt gewährt:

 

              Ablösung bis 31.03.2013      =      8 %

              Ablösung bis 31.03.2014      =      5 %

              Ablösung bis 31.03.2015      =      3 %.


Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimmen, einstimmig