Auszug - Vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet
07./12 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Bau- und Umweltausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 10.09.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:45 | |||||||
Raum: | Neues Rathaus | |||||||
Ort: | Konferenzraum Nr. 234 | |||||||
054/2012 Vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Herr Mendritzki Oberbürgermeister | Aktenzeichen: | Amt 60 | |||||
Federführend: | Amt für Bauverwaltung | Bearbeiter/-in: | Bivour, Christa | |||||
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Herr Mendritzki führt aus, dass die Stadtsanierung in Wernigerode bereits seit 20 Jahre erfolgt und aufgrund des erreichten Standes zum Abschluss zu bringen ist. Das Land Sachsen-Anhalt als Bewilligungsbehörde mahnt nunmehr an, Ausgleichsbeträge gemäß § 154 Baugesetzbuch zu erheben.
Um die vereinnahmten Mittel revolvierend einsetzen zu können, müssen die Ausgleichsbeträge noch im laufenden Stadtsanierungsverfahren vereinnahmt werden. Zum Anreiz einer zügigen und planbaren Abwicklung soll für die betroffenen Grundstückseigentümer die Möglichkeit bestehen, bei vorzeitiger Ablösung einen Verfahrensabschlag gewährt zu bekommen.
Herr Siegel gibt zu der Vorlage folgende Anmerkungen:
- die Ablösung von Ausgleichsbeträgen ist vorteilhaft für die Stadt Wernigerode und die Bürger bzw. Grundstückseigentümer;
- Begründung nicht eindeutig, da die maßgebliche Zielsetzung des Entwicklungskonzeptes Altstadt Wernigerode, ausschließlich Straßensanierung mit den Geldern durchzuführen, mit der Verwendung der Ausgleichsbeträge kollidiert;
- 8 Grundstücke sind bereits aus dem Sanierungsgebiet entlassen – sind diese von Ausgleichsbeträgen befreit?
- Gutachterausschuss – lohnt sich der Verwaltungsaufwand? Größenordnung?
- das Land Sachsen-Anhalt mahnt zum Abschluss der Stadtsanierung – ist die Forderung spätestens 3 Jahre vor Ende mit der Ablösung zu beginnen?
- können auch Teilbereiche abgelöst werden?
- die betroffenen Eigentümer sollten über persönliche Anschreiben etc. informiert werden;
um einer negativen Presse vorzubeugen muss mit den Eigentümern kommuniziert werden;
- zeitlich gestaffelter Verfahrensabschlag – rechtsverbindlich?
- gibt es Erfahrungswerte anderer Gemeinden?
- Begründung in Beschlussvorlage: vorzeitige Vereinnahmung der Ausgleichsbeträge für Straßenbau im Sanierungsgebiet. Sind auch andere Maßnahmen denkbar?
Herr Mendritzki geht wie folgt auf die Anfragen ein:
- Verkehrsanlagen in Randbereichen noch nicht baulich saniert – durch die vorzeitige Ablösung kann noch eine Vielzahl von Maßnahmen realisiert werden;
- bereits entlassene Grundstücke sind nicht von Ausgleichsbeträgen befreit. Alle betroffenen Grundstückseigentümer erhalten einen Bescheid;
- einen Endtermin für die Stadtsanierung hat das Land noch nicht genannt; aufgrund der bereits eingestellten Zuwendungen kann davon ausgegangen werden, dass das Verfahren mittelfristig zu beenden ist; der jetzige Zeitpunkt der Ablösung ist somit gerechtfertigt, insbesondere auch, da die vereinnahmten Beträge zeitnah und koordiniert ausgegeben werden müssen;
- die Strategie einer Ablösung für spezielle Teilbereiche wird nicht favorisiert;
- Grundstückseigentümer werden informiert;
- Erfahrungswerte aus anderen Gemeinden sind nicht bekannt;
- Vorrangig (aber nicht ausschließlich) sollten die vereinnahmten Gelder für Straßensanierungen eingesetzt werden, um spätere Doppelbelastungen auszuschließen; Dies widerspricht nicht dem beschlossenen Altstadtentwicklungskonzept. Darin ist ausgeführt, dass die Finanzierung der unterschiedlichen Maßnahmen aus verschiedenen Quellen (Förderprogrammen) vorgenommen werden kann und muss.
Herr Kabelitz verlässt um 18:07 Uhr die Sitzung.
Frau Goetz verlässt um 18:15 Uhr die Sitzung.
Herr Diesener merkt an, dass trotz Grundbucheintragung viele Eigentümer mit der Materie nicht vertraut sind. Dass Ausgleichsbeträge zu zahlen sind, ist vielen Bürgern entfallen. Die betroffenen Eigentümer sollten umfassend informiert werden, z.B. durch persönliche Anschreiben. Zudem möchte Herr Diesener wissen, ob nach Abschluss des Förderprogramms Stadtsanierung die Gelder an das Land Sachsen-Anhalt zurück fließen. Herr Mendritzki erläutert, dass die mit Verfahrensabschlägen gezahlten Beträge wieder eingesetzt werden können. Die Einnahmen nach Abschluss der Stadtsanierung müssen jedoch abgeführt werden. Die gewährten Verfahrensabschläge werden vom Ministerium für Bau und Verkehr gebilligt. Herr Mendritzki wird dennoch Rücksprache nehmen, um zu erfragen, ob spätere Ansprüche auf den gewährten Abschlag vom Land erhoben werden können.
Herr Rudo sieht auch die betroffenen Grundstückseigentümer in der Pflicht sich zu informieren. Er setzt auf Mundpropaganda und möchte die Resonanz auf die freiwillige vorzeitige Ablösung abwarten, um dann entsprechend reagieren zu können. Jeder betroffene Grundstückseigentümer hat 1993 einen Eintrag ins Grundbuch bekommen (Sanierungsvermerk), so dass eine grundsätzliche Information bereits besteht.
Herr Winkelmann und Frau Dr. Tschäpe bitten darum, dass dieses Thema sensibel behandelt wird.
Beschluss
Abstimmungsergebnis: | 4 | Ja-Stimmen | / | Nein-Stimmen | 2 | Enthaltungen |