Auszug - Satzung der Stadt Wernigerode zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Ilse/Holtemme" und "Großer Graben"
02./12 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | 009/2012 | |||||
Gremium: | Stadtrat Wernigerode | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Do, 22.03.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 18:30 | |||||||
Raum: | Rathaus Großer Sitzungssaal | |||||||
Ort: | Rathaus, Marktplatz 1 | |||||||
009/2012 Satzung der Stadt Wernigerode zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Ilse/Holtemme" und "Großer Graben" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Herr Eichler Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Dezernat III | Bearbeiter/-in: | Dietrich, Vera | |||||
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Herr Rudo erläutert den Beschlussvorschlag.
Die Ortschafträte haben sich mehrheitlich für die Beschlussfassung entschieden. Der Ortschaftsrat Reddeber hat die Beschlussfassung mit 3 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung mit 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen für die Beschlussfassung gestimmt.
Herr Siegel stellt einen Antrag auf Vertagung des Beschlussvorschlages und beauftragt die Verwaltung, die §§ 5 und 6 im Sinne des § 3 der bestehenden Satzung so zu formulieren, dass für den Umlagepflichtigen nachvollziehbar klar ist, wie mit krummen Flächenresten (Rundungen) zu verfahren ist und „von wo ab wegen Geringfügigkeit kein Betrag erhoben wird“. (Zitat Herr Siegel)
Herr Mänz schließt sich dem Vertagungsantrag von Herrn Siegel an.
Herr Dorff gibt nähere Erläuterungen zum Satzungstext um Unklarheiten zu beseitigen.
Der Antrag von Herrn Siegel und Herrn Mänz wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich angenommen.
Abstimmungsergebnis: | 36 | Ja-Stimmen | 1 | Nein-Stimmen |
Vertagung angenommen