Tagesordnung - 07./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | |||||||||||
Ö 2 | Abstimmung der Tagesordnung | |||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil- | |||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | |||||||||||
Ö 5 | Informationen und Anfragen | |||||||||||
Ö 6 | Fernwärmeversorgung kommunaler Gebäude der Stadt Wernigerode | 064/2015 | ||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||
Die Stadt Wernigerode verpflichtet sich, bei Ersatzinvestitionen in Heizungsanlagen in Gebäuden, die sich in ihrem Eigentum und nicht unter die „Satzung der Stadt Wernigerode über den Anschluss von Grundstücken an die Fernwärmeversorgung“ fallen, eine Versorgung mit Fernwärme vorzunehmen, so dies aus Sicht des Versorgungsunternehmens technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die Stadt soll mit einem Selbstbekenntnis zur Fernwärmeversorgung kommunaler Gebäude ihrer Vorbildrolle bei der Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen gerecht werden und bei Ersatzinvestitionen in Heizungsanlagen eine Fernwärmeversorgung präferieren.
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17.09.2015 - Stadtrat Wernigerode | ||||||||||||
Ö 16 - zur Kenntnis genommen | ||||||||||||
Verweisung angenommen. |
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05.10.2015 - Bau- und Umweltausschuss | ||||||||||||
Ö 6 - zur Kenntnis genommen | ||||||||||||
28.10.2015 - Hauptausschuss | ||||||||||||
Ö 9 - zur Kenntnis genommen | ||||||||||||
Damit ist die Vorlage vertagt. |
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16.11.2015 - Bau- und Umweltausschuss | ||||||||||||
Ö 11 - | ||||||||||||
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24.11.2015 - Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss | ||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 064/2015 | ||||||||||||
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10.12.2015 - Stadtrat Wernigerode | ||||||||||||
Ö 20 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||
Beschluss Die Stadt Wernigerode verpflichtet sich, bei Ersatzinvestitionen in Heizungsanlagen in Gebäuden, die sich in ihrem Eigentum befinden und nicht unter die „Satzung der Stadt Wernigerode über den Anschluss von Grundstücken an die Fernwärmeversorgung“ fallen, eine Versorgung mit Fernwärme vorzunehmen, so dies aus Sicht des Versorgungsunternehmens technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die Stadt soll mit einem Selbstbekenntnis zur Fernwärmeversorgung kommunaler Gebäude ihrer Vorbildrolle bei der Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen gerecht werden und bei Ersatzinvestitionen in Heizungsanlagen eine Fernwärmeversorgung präferieren.
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N 7 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - | |||||||||||
N 8 | Informationen und Anfragen | |||||||||||
N 9 | Vorstellung von drei privaten Bauvorhaben | |||||||||||