Garagenkomplex Stadtfeld e. V.
Otto-von-Guericke Straße 1–3
38855 Wernigerode
Beschreibung
Warum eine Zusatzvereinbarung - eine Vereinsmitgliedschaft
Leider ist in den Fällen von Eigentumsgaragen auf fremden Grund und Boden (diese Form gibt es nur in den neuen Bundesländern) das „Bürgerliche Gesetzbuch“ nicht alleine anzuwenden.
Diese Form des Eigentums kannte und kennt das „Bürgerliche Gesetzbuch“ nicht. Daher wurde mit dem Wiedervereinigungsvertrag auch das Schuldrechtanpassungsgesetz geschaffen und in Kraft gesetzt.
In diesem Gesetz ist geregelt wie mit dieser Sonderform umzugehen ist.
Hier betrifft das:
- Garagen auf fremden Grund und Boden
- Erholungsgrundstücke auf fremden Grund und Boden
- Einfamilienhäuser auf fremden Grund und Boden
Der Schutz dieser obengenannten Bauten ist in drei Stufen geschützt. Der Schutz der Garagen ist als erstes zum 01.01.2007 ausgelaufen.
Ab diesem Zeitpunkt kann der Eigentümer des Grund und Bodens, ohne Angabe von Gründen den Nutzungsvertrag ohne Entschädigung kündigen und die Garage wird automatisch Eigentum des Eigentümers von Grund und Boden. Bei einem Abriss der Garage innerhalb von 12 Monaten nach der Kündigung muss der gekündigte Eigentümer 50 % der Abrisskosten selber bezahlen.
Desweiteren regelt das Schuldrechtanpassungsgesetz, dass die Garagen weder verkauft noch vererbt werden können (außer unter Eheleuten).
Aus diesem Wissen und Grund hat sich 1998 der Verein gegründet um eine entschädigungslose Kündigung abzuwenden.
Das ist dem Verein auch durch den Abschluss eines Verwaltungsvertrages, unter hohen Auflagen der Stadt Wernigerode, gelungen. Nach diesem Vertrag bleibt der Garagenkomplex bis zum Jahr 2033 so erhalten und somit auch das Eigentum an den Garagen.
Bedingung für den Erhalt ist, dass der Verein die gesamte Verwaltung dieses Komplexes übernehmen muss (Finanzierung durch die Mitgliedsbeiträge), auch die Jahrespacht muss über den Verein, nicht über die Stadt, eingezogen werden. 50% dieser Pachteinnahmen werden an die Stadt Wernigerode überwiesen, die anderen 50% sind u. a. für Baumaßnahmen innerhalb des Garagenkomplexes bestimmt. Die Aufträge an die ausführenden Baufirmen werden durch den Garagenverein veranlasst. Die Sanierung der Wege und Zufahrten erfolgt stufenweise, nach Eingang der Pachtzahlungen. Außerdem muss der Außenbereich (die Grünanlagen) gepflegt werden.
Weiterhin ist geregelt: bei Auflösung des Verein wird automatisch der Verwaltungsvertrag ungültig und die Garagen fallen per sofort (mit Kündigung) an die Stadt. Also eine sofortige Enteignung ist hier die Folge.
Um das Schuldrechtanpassungsgesetz (kein Verkauf und keine Vererbung) hier nicht in Anwendung bringen zu lassen, ist nun geregelt, dass durch einen dreiseitigen Nutzungsvertrag (3 Seiten: Käufer, Verkäufer, Eigentümer von Grund und Boden) der Verkauf und die Vererbung doch ermöglicht wird. Dies ist in dem Verwaltungsvertrag zwischen der Stadt Wernigerode und dem Garagenverein so geregelt. In diesem Vertrag ist auch verankert, dass die Genehmigung der Verkäufe und Käufe im Namen der Stadt Wernigerode durch den Verein erfolgt. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes werden diese Verträge nur für Käufer ausgestellt, die Mitglied im Garagenkomplex Stadtfeld e. V. sind oder werden. Erst nach Ausstellung dieses Vertrages darf der neue Eigentümer der Garage den Grund und Boden für diese nutzen.
Eine Nutzung des Grund und Bodens ohne Vertrag ist illegal und wird dementsprechend verfolgt!
Der Verein ist durch seine Gründung daran interessiert, dass die Garagen ständig in Nutzung sind. Daher begrüßen wir es, wenn sich neue Eigentümer für die Garagen finden.
Zusammenfassend ist hier nochmals festgehalten:
der Erhalt des Vereins ist auch gleichzeitig der Erhalt des Eigentums