Stadtarchiv
Amt 40 Schule, Kultur und Sport
Stadtarchiv
Oberpfarrkirchhof 5
Postanschrift: Marktplatz 1
38855 Wernigerode
Das Stadtarchiv Wernigerode als Einrichtung des Amtes für Schule, Kultur und Sport ist verantwortlich für die Übernahme, inhaltliche Bewertung und Erschließung, Verwahrung, Auswertung und Bereitstellung von Schriftgut der städtischen Verwaltung.
Der Gesamtbestand des Archivs umfasst momentan ca. 20.000 Akteneinheiten (das entspricht ca. 1000 laufenden Metern) aus über 750 Jahren Stadtgeschichte.
Darüber hinaus werden auch Karten und Pläne, Amtsdrucksachen, Zeitungen, stadtgeschichtliche Literatur, Fotos und historische Ansichtskarten gesammelt.
All diese Archivalien bilden einen wichtigen Bestandteil des kulturell historischen Erbes unserer Stadt.
Nicht zu Unrecht bezeichnet man Archive als Gedächtnis der Gesellschaft.
Geschichtswissenschaftler, Schüler, Studenten, Behörden, aber auch Familienforscher nutzen die in den Archivalien enthaltenen Informationen für ihre Zwecke.
Ob Suche nach den eigenen Vorfahren, Mitwirkung an Schülerprojekten, Ermittlung der Ersterwähnung eines Hauses oder Klärung eines vermögensrechtlichen Anspruchs - oft schon konnten die Mitarbeiter des Stadtarchivs diese oder ähnliche Fragen klären.
Das Stadtarchiv steht jedem Bürger offen, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
Bestände des Stadtarchivs
Es finden sich Urkunden, Akten und archivisches Sammlungsgut von
- Wernigerode (1245 bis zur Gegenwart)
- Hasserode (1608 bis zur Eingemeindung 1907)
- Nöschenrode (1602 bis zur Eingemeindung 1929)
- Amtsbezirk Schloss (1814 bis zur Eingemeindung 1907)
- Benzingerode (1945 bis zur Eingemeindung 1993)
- Minsleben (1875 bis zur Eingemeindung 1993)
- Silstedt (1875 bis zur Eingemeindung 1993)
Im Bestand WR I sind Archivalien aus dem Zeitraum 1245 bis 1891 zu folgenden Themen überliefert:
Im Bestand WR II sind Archivalien aus dem Zeitraum 15. Jahrhundert bis 1945 zu folgenden Themen überliefert:
Im Bestand WR III sind Archivalien aus dem Zeitraum 1945-1990 zu folgenden Themen überliefert:
Personen- und familiengeschichtliche Unterlagen
Seit der Reformierung des Personenstandsgesetzes im Jahre 2009 werden nachfolgend genannte Personenstandsurkunden gemäß Archivgesetzgebung verwahrt:
- Geburtsurkunden bis 1911 (die Geburt muss 110 Jahre zurückliegen)
- Eheurkunden bis 1941 (die Eheschließung muss 80 Jahre zurückliegen)
- Sterbeurkunden bis 1991 (der Todesfall muss 30 Jahre zurückliegen)
Des Weiteren steht ein vollständig erschlossenes Namensregister der Wernigeröder Bürgerbücher (1563 bis 1840) für Familienforscher und Interessierte zur Verfügung.
Überlieferte Tageszeitungen
- Intelligenzblatt/ Wernigeröder Zeitung von 1797-1930
- Volksstimme/ Ausgabe Wernigerode ab 1963
- Liberaldemokratische Zeitung (LDZ)/ Ausgabe Wernigerode von 1957-1990
- Neue Wernigeröder Zeitung ab 1990
Aus bestandserhaltenden und konservatorischen Gründen werden diese Zeitungen mikroverfilmt. Es besteht die Möglichkeit von den Mikrofilmen eine Kopie anzufertigen.
Zur Ansicht der Mikrofilme steht ein Mikrofilmscanner zur Verfügung.
Für die Vervielfältigung von Archivalien stehen folgende Geräte zur Verfügung:
- Kopiergerät
- Drucker
- A3- und A4-Scanner
- Digitalkamera
Historische Postkarten
Diese Sammlung bekommt insbesondere durch die Tatsache, dass Postkarten wegen fehlender Fotobestände oft das einzige überlieferte bildnerische Dokument darstellen, eine besondere
Bedeutung.
Die Postkarten wurden im Rahmen des Projekts "Digitalisierung wertvoller Regionalmedien" der Akademie Überlingen Wernigerode und mit der Unterstützung der KOBA Wernigerode digitalisiert und aufbereitet. Dieses Projekt widmet sich mit viel Engagement der Digitalisierung, Restauration und Erhaltung historischer Veröffentlichungen der Region.
Schloss
Rathaus - Marktplatz
Innenstadt
Hotels - Pensionen
Stadtansichten
Ausflugsziele
Kirchen
Denkmäler
Brocken - Harzquerbahn
Eingemeindungen
Industrie - Gewerbe
Geschichte - Vereine
Schulen
Krankenhäuser
Stadtgeschichte
Stadtgeschichte
Begünstigt durch die Lage zweier Handelsrouten über das Harzgebirge - von Goslar nach Quedlinburg und von Braunschweig nach Erfurt - siedelten sich Handwerker und Kaufleute in der Siedlung an. Aus dem frühen 12. Jahrhundert stammt die erste urkundliche Erwähnung durch Graf Adelbertus comes de Wernigerode aus Haimar bei Hildesheim, welcher Wernigerode als Residenz wählte. Er ließ auf dem Agnesberg eine Burg errichten, an deren Stelle das heutige Schloss thront.
Handel, Gewerbe, Ackerbau und Forstwirtschaft trieben unterdessen die Entwicklung Wernigerodes voran, sodass am 17. April 1229 die Verleihung des Stadtrechts nach Goslarer Vorbild folgte. Unter Fürst Otto zu Stolberg-Wernigerode, dem Vizekanzler Bismarcks, erreichte Wernigerode seinen historischen Glanzpunkt - auf dem Schloss wurden entscheidende Passagen der ersten Sozialgesetzgebung Deutschlands entwickelt.
Heute besuchen jährlich rund zwei Millionen Tagesbesucher, Urlauber und Übernachtungsgäste die moderne Stadt mit viel Geschichte. Jeder Besucher ist begeistert von der gut erhaltenen Fachwerk-Substanz. Zudem können wir eines der schönsten Rathäuser Deutschlands unser eigen nennen.
Aber auch die kuriosen Einzelfachwerke, wie das "Schiefe Haus" und das "Haus Gadenstedt" sind über die Landesgrenzen Sachsen-Anhalts hinweg beliebt.
Mehr und ausführliche Informationen auf Wikipedia: Wernigerode - Wikipediaeintrag
Wernigeröder Bürgerbücher
Glücklichen Umständen ist es zu verdanken, dass die Wernigeröder Bürgerbücher lückenlos aus der Zeit von 1563 bis 1840 vorliegen. In den letzten Jahren wurden die durch den häufigen Gebrauch physisch stark beanspruchten und teilweise beschädigten Bücher fachgerecht restauriert und mikroverfilmt.
In den Bürgerbüchern wurden all diejenigen Einwohner verzeichnet, die das Bürgerrecht der Stadt erworben haben. Erworben heißt in diesem Fall Erwerb durch Bezahlung. Das Bürgergeld, zeitweise (während des 30-jährigen Krieges) bis zu 30 Reichstaler, war eine wichtige Einnahmequelle für die städtische Kämmerei. Die nicht unerhebliche Summe, die dem ungefähren Jahreseinkommen eines Handwerkers entsprach, konnte nicht von allen Neubürgern in einer Summe gezahlt werden. Aus diesem Grund wurden zum Teil Ratenzahlungen von über 10 Jahren vereinbart.
Oft finden sich in den Eintragungen Hinweise auf Bürgen, die wahrscheinlich für die noch ausstehenden Ratenzahlungen bürgten. Erstaunlicherweise erscheinen oft dieselben Personen bei unterschiedlichen Antragstellern. So finden sich einige Dutzend Einträge mit einem Herrn Pfannenstein als Bürgen.
Gerade während des 30 jährigen Krieges erhöhte der Magistrat das Bürgergeld von 10 auf 30 Taler. Dies ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass in dieser Zeit die Stadtkasse regelmäßig durch Kontributionszahlungen (Zwangserhebung von Geldbeträgen im feindlichen Gebiet durch Besatzer) und andere Kriegskosten der zu versorgenden Kriegstruppen geplündert wurde.
In Ausnahmefällen war es möglich, das Bürgergeld durch Dienste für die Stadt, z.B. für Stadtknechte oder Nachtwächter, abzuarbeiten.
Ein Fall aus dem Jahre 1583 ist bekannt, bei dem das Bürgergeld ersatzweise durch ein Schwein im Wert von 6 Florin angenommen wurde.
Die Summe des Bürgergeldes war allerdings nicht für alle gleich, so dass z.B. Bürgersöhne, deren Väter schon Bürger waren, weniger bezahlen mussten. Meist verringerte sich das Bürgergeld um die Hälfte. Dies galt ebenso für Fremde, die eine Bürgerstochter oder eine Bürgerswitwe heirateten.
Vor der Annahme als Bürger musste der Antragsteller wahrscheinlich ein Attest vorweisen, dass ihn als unbescholtenen Bürger seines vorherigen Wohnortes auswies.
Nachweislich wurde 1634 ein Geburtsbrief als Nachweis anerkannt, der nachgereicht werden musste.
Ebenso mussten die Antragsteller vor dem Bürgermeister und Rat erscheinen und mit erhobenem Finger den Bürgereid leisten.
Um 1800 lautete dieser:
"Ich gelobe und schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen leiblichen Eid in meine Seele, daß ich sowohl Seiner Hochgräflichen Gnaden meinem gnädigsten Grafen und Herrn jederzeit unterthänig treu und gewärtig sein, wie auch dem hiesigem Magistrate den schuldigen Gehorsam und Folge leisten, dass ich deroselben und der Stadt Rechte und Gerechtigkeit mit Fleiß
in Acht nehmen, deren Bestes und Interesse befördern, Schaden und Nachtheil aber, so viel an mir ist, abwenden will.
Ich schwöre auch, daß ich bei Feuersgefahr oder sonst, wenn ich zum Rathause gefordert werde, jederzeit erscheinen, des Magistrats Gebothe und Verbothe gehorsamlich achten und mich überhaupt so betragen will, wie es einem redlichen Bürger gebühret und anstehet.
So wahr mir Gott helfe, durch sein heiliges Wort, Jesus Christus zur Seeligkeit.
Amen"
Mit der Aufnahme als Neubürger waren Rechte, aber auch Pflichten verbunden.
Im Schutze der Stadt einschließlich der Stadtbefestigung war ein relativ sicheres Leben
gewährleistet. Vor umherziehenden Horden und Plünderern war man innerhalb der Stadtmauer einigermaßen sicher.
Die Landflucht und das Wüstwerden der Dörfer und Flecken um Wernigerode in unsicheren Zeiten, auch schon im Mittelalter, belegen dies.
Handwerker, wie Bäcker oder Zimmerleute, waren in Innungen und Gilden organisiert, in denen Nichtbürger kaum Aufnahme fanden. Somit war die Erlangung des Bürgerrechtes nicht nur eine Ehrenpflicht, sondern Grundlage für den gesicherten Broterwerb.
Die Aufnahme in ein öffentliches Amt beim Magistrat erforderte ohne Ausnahme die vorherige Bürgerrechtsverleihung.
Mit dem Erwerb des Bürgerrechtes, dass zeitweise mit der Bezahlung des "ledernden Eimers", später auch einer "Feuerstrentze" (Handspritze zum Löschen von Feuer) für die Brandbekämpfung verbunden war, gab es noch weitere Pflichten für die Neubürger.
Neben der Zahlung vielfältiger Abgaben und Steuern, hatten die Bürger innerhalb ihrer Rotten (straßenweise Unterteilung innerhalb der Stadt) und als Mitglieder in den Innungen den Wachschutz auf der Stadtmauer zu organisieren. Verstöße dagegen wurden hart geahndet; allerdings war auch der Freikauf durch Zahlung eines Ablösegeldes möglich.
Zur Bereitschaft im Verteidigungsfall musste die Bürgerschaft möglichst gut bewaffnet sein. Es ist nachzuweisen, dass zeitweise die Bürgerrechtsverleihung nur mit dem Vorzeigen einer "Muskete mit Seitenwehr" möglich war.
Es gab auch Fälle, in denen Einwohner in die Stadt zogen, ohne das Bürgerrecht erwerben zu wollen. 1585 wird einem "Alten Braumeister zu Heimburg" vorgeschrieben, dass er bei Nichtzahlung des Bürgergeldes die Stadt zu räumen hat.
Auch Bewohner, die als unehrenhaft geltende Berufe ausübten, genannt seien hier die Bader, erwarben das Bürgerrecht. Dies gilt ebenso für sozial höhergestellte Persönlichkeiten, wie Gräfliche Beamte, Advokaten, Pastoren und Lehrer. Selbst der Stadtschreiber Henricus Bona wird 1636 offiziell Bürger.
Den höhergestellten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens blieb es auch vorenthalten, vor ihrer Namensnennung die Bezeichnung "Herr" in den Bürgerbüchern zu führen.
Die Eintragungen in den Bürgerbüchern selbst beinhalten anfänglich nur Angaben zum Namen, Vornamen, dem Herkunftsort und dem Datum der Bürgerrechtsverleihung.
Dazu kamen, abhängig vom Jahr und dem Kanzlisten oder Stadtschreiber, der den Eintrag vornahm, ergänzende Angaben zum Vater, eventuellen Kindern, dem Beruf, bei Auswärtigen der zukünftigen Ehefrau (Bürgerstöchter und Bürgerswitwen).
Die jetzt erfassten Angaben geben aufschlussreiche Einblicke in die sozialen Strukturen innerhalb der Stadt vom 16. bis 19. Jahrhundert.
Nach den Reformen, die nach der französischen Besatzungszeit im frühen 19. Jahrhundert,
eine Liberalisierung und Neuordnung u.a. auch des Städterechts in Preußen mit sich brachte, verlor die Bürgerrechtsverleihung nach und nach seine ursprüngliche Bedeutung.
Mit der letzten Eintragung vom 11. Februar 1840 im Band VI der Bürgerbücher enden diese.
Durch die Intensiverschließung der hiesigen Bürgerbücher können sowohl Archivmitarbeiter als auch interessierte Bürger schnell und effizient in den wichtigsten familiengeschichtlichen Quellen des Stadtarchivs recherchieren. Oft lassen sich familiäre Zusammenhänge über viele Generationen hinweg ermitteln.
Neben der paläographischen Übertragung der wichtigsten Angaben wurde auch ein Personenregister (bei den Namen wurde neben der ursprünglichen Schreibweise auch heute mögliche Namensschreibweisen verzeichnet) erstellt. Beide liegen sowohl als Datei als auch Papierausdruck vor und können im Stadtarchiv benutzt werden.
Beispiele für Bürgerrechtseintragungen:
"Bastian Gerlachs eins Burgerssohn hatt heut freitag nach Burchardi (1570) seinen eidt gethan und ist Burger worden"
"Wernigerode in curia den 27 t(en) Augusti 1787
Der Schlossermeister Christian Heinrich Ziese aus Elbingerode bürtig, welcher die Johanne Sophie Krahmer, eine Bürgerstochter geheirathet, bath um Ertheilung des Bürgerrechts für sich seine 2 Töchter und 1 Sohn, die nach herrschaftl (icher) Verordnung vom
2 t(en) Sept (ember) 1771 frey sind, so erlegt derselbe für sich auf die 11 rt (Reichsthaler)
16 g(roschen) 6 Pfennige und versprach die übrigen 5 rt (Reichsthaler) 16 g(roschen) vor
Ablauf dieses Jahres zu bezahlen, worauf derselbe den Bürger Eyd acto corporali ablegte und recipiret wurde"
Bürgermeister der Stadt
Das Amt des Bürgermeisters (auch Burmesters, Ratmester, Proconsules ...) wird in Wernigerode erstmals in einer Urkunde aus dem Jahre 1324 genannt, erste namentliche Erwähnungen finden sich aber erst ab dem frühen 15. Jahrhundert. Aufgrund der geringen Quellenüberlieferungen des Mittelalters und der frühen Neuzeit kann die genaue Amtszeit der Bürgermeister oft nicht ermittelt werden, meist sind nur urkundliche Erwähnungen als Quelle nachweisbar.
Zeitliche Überschneidungen sind damit zu erklären, dass zeitweise bis zu vier Bürgermeister gleichzeitig im Amt tätig waren; jeder hatte dabei ein eigenes abgeschlossenes Ressourt, so z.B. der Stadtkämmerer oder auch der Amtsschösser. Hierbei ist aber oft nicht feststellbar, wer dirigierender Bürgermeister im betreffenden Zeitraum war.
Herrmann Mynten |
1429 |
Hans Isenblas |
1429 |
Hans Krul |
1454 |
Claus Isenblas |
1455, 1474, 1482 |
Weske Wagenför |
1463, 1471 |
Heinrich Weddigen |
1464 |
Hans Isenblas |
1494 |
Henning von Dornden |
1496 |
Hans Stech |
1506 |
Heinrich Witte |
1506 |
Hans Koch |
1506 |
Herrmann Wolf |
1513 |
Heinrich Witte |
1519 |
Herrmann Schnauenberg |
1530-1547 |
Jacob Jüde |
1531-1544 |
Balth. Hillebrecht |
1531-1549 |
Andreas Aldermann |
1533-1548 |
Casper Ziegenhorn |
1550 |
Andreas Hase |
1558 |
Andreas Haferung |
1558 |
Arnold Schaube |
1561-1581 |
Heinrich Ziegenhorn |
1561 |
Jacob Lutterodt |
1563-1589 |
Curt Ziegenhorn |
1565 |
Thomas Schütze |
1569-1573 |
Johannes Linde |
1572-1601 |
Johannes Ehbrecht |
1580 |
Jacob Witte |
1582-1608 |
Adam Fritsch |
1587 |
Martin Platner |
1588-1596 |
Jacob Jüde |
1595-1607 |
Michael Puelmann |
1586-1614 |
Paul Donat |
1605-1617 |
Anton Wiese |
1607-1617 |
Wilhelm Posewitz |
1608-1645 |
Hans Plogk |
1608 |
Mag. Blasius Friedlieb Beza |
1615-1626 |
Martin Fronsberger |
1619-1626 |
Henning Schmidt |
1621-1626 |
Heinrich Bona |
1624-1643 |
Valtin Fischer |
1628-1641 |
Eph. Schaper |
1630-1643 |
Friedlieb Polemann |
1636 |
Matthias Kaltenborn |
1636-1642 |
Johannes Penselin |
1642-1644 |
Johannes Schröder |
1643-1651 |
Heinrich Bona |
1644-1650 |
Johannes Bonekampf |
1645-1658 |
Heinrich Koch |
1651-1659 |
Heinrich Osterlos |
1651-1665 |
Thomas Klingspor |
1655-1678 |
Johannes Runde |
1660-1690 |
Heinrich Heineke |
1661-1671 |
Heinrich Weber |
1666-1685 |
Nicolaus Ribow |
1665-1680 |
Michael Hannemann |
1673-1691 |
Balthasar Herrmann Behrens |
1683-1686 |
Martin Runde |
1688-1695 |
Wilhelm Heinrich Parthesius |
1688-1690 |
Johannes Hornung |
1690-1695 |
Georg Heinrich Röver |
1690-1695 |
Balthasar Behrends |
1695-1716 |
Johannes Dietrich Penselin |
1695-1713 |
Johannes Eph.Mühlen |
1695-1703 |
Franz Andreas Hanstein |
1704-1714 |
Johannes Adolph Theopold |
1713-1716 |
Christian Ernst Oehlers |
1714-1726 |
Johannes Justus von Windheim |
1716-1726 |
Johann Joachim Dette |
1716-1746 |
Karl Martin zur Mühlen |
1724-1727 |
Christian Jacob Warnecke |
1726-1740 |
Gottfried Hörnigk |
1726-1740 |
Johann Just von Windheim |
1740-1773 |
Johann Friedrich Kern |
1740-1765 |
Jacob Heinrich Delius |
1765 |
Johann Friedrich Köhler |
1765-1766 |
Johann Joachim Steinacker |
1766-1785 |
Gerhard Daniel Spilke |
1774-1779 |
Andreas Christoph Preuser |
1782-1788 |
Jacob Ernst Berniger |
1783-1799 |
Delius |
1798 |
Heinrich Andreas Kratzenstein |
1798-1833 |
Karl Julius Ernst Timpe |
1814 |
Jacob Hildebrand |
1814 |
Johann Andreas Scheller |
1807-1815 |
Karl Freytag |
1833-1843 |
Karl Hermann von Hoff |
1843-1846 |
Wilhelm Julius Hertzer |
1846-1851 |
Heinrich Heinemann |
1851-1863 |
Wilhelm J. Hertzer |
1863-1872 |
Rudolph Neuss |
1872-1884 |
Emil Kruska |
1884-1886 |
Franz Schultz |
1887-1897 |
Dr. Werner |
1897-1898 |
Theodor Ebeling |
1898-1918 |
Paul Jahn |
1918-1920 |
Dr. Ludwig Gepel |
1920-1933 |
Dr. Ulrich von Fresenius |
1933-1945 |
Max Otto |
1945-1950 |
Gustav Strahl |
1950-1962 |
Martin Kilian |
1963-1990 |
Dr. Herbert Teubner |
1990 |
Andreas Heinrich |
1990-1991 |
Horst-Dieter Weyrauch |
1991-1994 |
Ludwig Hoffmann |
1994-2008 |
Peter Gaffert |
2008-2022 |
Tobias Kascha | Seit dem 01.08.2022 |