Kindertagesstätte Harzblick
Heidebreite 2
38855 Wernigerode
+49 3943 632 581
+49 3943 209 84 24
kitaharzblick@wernigerode.de
Wichtige Info:
Ab Montag, dem 01.03.2021, ist es für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kita erforderlich, eine schriftliche Eigenerklärung zu Covid-19 abzugeben. Ein Formular hierzu finden Sie in der rechten Randspalte. Bitte geben Sie dieses ausgefüllt in Ihrer Kita ab.
Da zurzeit leider die meisten Kinder bedingt durch die Corona-Pandemie die Kita nicht besuchen dürfen, haben wir uns etwas ausgedacht, um trotzdem in Kontakt mit euch zu bleiben und euren Eltern ein paar Ideen zu geben, womit ihr euch auch Zuhause gut beschäftigen könnt. Wir haben ein paar Videos für euch aufgenommen! Viel Spaß beim Anschauen und vielleicht probiert ihr auch einmal selbst etwas aus. Wir wünschen gutes Gelingen dabei. Hier geht es zu den Videos:
Und in diesem Video zeigt euch Andreas Bors, Leiter der Zentralküche, wie ihr eine eurer Lieblingsnachspeisen selbst zuhause zubereiten könnt!
Aktuelle Corona-Info - gültig für alle Kindertagesstätten und Horte in der Stadt Wernigerode - Stand: 12.02.2021
Erstattung Kostenbeiträge für Kitas und Horte:
Im Land Sachsen-Anhalt werden die entgangenen Kostenbeiträge für die Kommunen erstattet.
Für die Eltern, die ihre Kinder im Februar 2021 nicht in der Kindertagesstätte bzw. im Hort betreuen lassen, entfällt der Kostenbeitrag für den Monat Februar.
Ebenfalls entfallen die Entgelte für Essengeld in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Wernigerode für den Monat Februar 2021, wenn die Kinder nicht betreut werden.
Für Eltern mit Lastschriftmandat gibt es keinen Handlungsbedarf. Eltern mit einem Dauerauftrag müssen persönlich für den Monat Februar den Auftrag zurücknehmen.
Nachträgliche Korrekturen sind immer möglich. In diesen Fällen können sich die Eltern persönlich an den entsprechenden Ansprechpartner in der Kitaverwaltung wenden. In der rechten Randspalte finden Sie die Kontaktdaten.
Corona-Info gültig für die Notbetreuung in allen Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode - Stand: 15.02.2021
Zutritt für Personensorgeberechtigte
Die Gewährleistung des Zugangs zur Tageseinrichtung für alle Kinder geht zwingend einher mit der Anwendung des Hygiene- und Abstandskonzeptes der Tageseinrichtung. Der Gesundheitsschutz aller bleibt unverändertes und wichtigstes Gebot!
Das heißt für alle Eltern:
Das Betreten der Tageseinrichtung ist für die Erwachsenen nur mit einer Maske und nach Desinfektion der Hände gestattet.
Bitte vermeiden Sie ein Aufeinandertreffen in den Fluren und Garderoben und halten Sie unbedingt die Abstandsgebote ein.
Die Bringe- und Abholzeiten sind möglichst kurz und Kontakte möglichst reduziert zu halten.
Für zu betreuende Kinder in der Notbetreuung ist durch die Eltern vor Beginn der ersten Betreuung in der Einrichtung weiterhin nur einmalig eine schriftliche Bestätigung abzugeben, mit der sie verpflichtend erklären, dass sie ihr Kind jeden Tag frei von einschlägigen COVID-19-Symptomen übergeben und dass auch kein Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person bestand. Die Eltern erklären anschließend mit jeder Übergabe des Kindes an die Einrichtung (durch schlüssiges Handeln), dass das Kind frei von einschlägigen Symptomen ist, die nicht auf chronische Krankheiten oder Allergien zurückzuführen sind. Eine generelle Vorgabe des Landes, die gesundheitliche Eignung eines Kindes nach einer Erkrankung durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, existiert weiterhin nicht. Eine Kostenübernahme für diese ärztlichen Bescheinigungen erfolgt durch das Land nicht.
Eine Einrichtung grundsätzlich besuchen können:
- Kinder bis 3 Jahre mit typischer laufender Nase ohne weitere Krankheitszeichen;
- Kinder ab 3 Jahren mit einer leichten banalen Erkältung, die kein Fieber, kein Krankheitsgefühl und insbesondere keinen trockenen Husten haben.
Die Horte lehnen sich an die Hygienevorschriften der Grundschulen.
Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen für Kitas ist bei Zugang und Anwesenheit von Eltern und anderen Personen besonders wichtig! Soweit Sie sich nicht an die Umsetzung der Hygienemaßnahmen bzw. für die Kita getroffenen Vorkehrungen halten, ist Ihnen der Zutritt zu Gebäuden und zu Freiflächen, auf denen Kinder sich zum Spielen aufhalten, nicht gestattet.
Bei einer Änderung der Inzidenzen im Landkreis Harz über 100 werden Änderungen zum Zutritt der Kindertageseinrichtungen wirksam und der Hygieneplan angepasst.
gez. Petra Seidemann
Amtsleiterin für Jugend, Gesundheit und Soziales der Stadt Wernigerode
Träger: Stadt Wernigerode
Profil / Konzept der Einrichtung:
Wir sind ein Bildungs- und Kommunikationszentrum, im dem sich Familien aller Kulturen wohlfühlen. Die Kita trägt das Zertifikat Kinder-Eltern-Zentrum.
--> Konzeption der Kindertagesstätte Harzblick
Aufnahmekapazität:
- 60 Kinder 0 bis 3 Jahre
- 85 Kinder 3 bis 6 Jahre
Aufnahmealter:
- ab 8 Wochen (bei Bedarf und Vorlage ärztlicher Unbedenklichkeit auch vorher)
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 6:00 - 18:00 Uhr (bei nachgewiesenem Bedarf bis 20:30 Uhr)
- 14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung der Stadt Wernigerode möglich)
--> Aktuelle Schließzeiten
Anfahrtshinweise
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Bushaltestelle Stadtlinien Nr. 1 und 4 in der Nähe der Einrichtung
Parkplätze:
Parkplätze vorhanden, nicht kostenpflichtig
Angebote der Einrichtung
- die Kinder werden täglich mit einer warmen Mittagsmahlzeit durch die Zentralküche für Kindereinrichtungen versorgt
- nachmittags gibt es verschiedene Angebote, sie richten sich aktuell nach Interessen und Wünschen von Kindern und deren Familien
- mittwochs 14-tägig Mutter/Vater-Kind-Gruppe zum Schnuppern und Kennenlernen
Anmeldung und Aufnahme in der Kita
Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Gesundheit und Soziales
Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode
Telefon: +49 3943 654 531
Fax: +49 3943 654 7531 oder +49 3943 654 599
E-Mail
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Was muss ich mitbringen?
- ausgefülltes Formular“Antrag auf Betreuung eines Kindes in einer städtischen Kita oder Hort“
- Geburtsurkunde des aufzunehmenden Kindes
- Impfstatus / Impfheft
Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?
Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?
lt. Kostenbeitragssatzung und Verpflegungsentgeltsatzung der Stadt Wernigerode
Rechtsgrundlagen:
- Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
- Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Wernigerode (Tageseinrichtungsbenutzungssatzung)
- Kostenbeitragssatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
- Verpflegungsentgeltsatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte stellen Sie den Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes in einer Kita schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes.
Was sollte ich noch wissen?
- Für die Betreuung in der Kita wird ein Betreuungsvertrag in der Regel 3 Monate vor Aufnahme des Kindes abgeschlossen.
- Bei beantragtem Aufnahmedatum in der Kita ist bitte die Eingewöhnungszeit (individuell, ca. 4 Wochen) zu berücksichtigen.
- Das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt.
Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Landkreis Harz.
Informationen hierüber, Ansprechpartner sowie Antragsformulare hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Harz
Das Bildungs- und Teilhabepaket
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.