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Gemeindeelternvertreter für Kitas und Horte der Stadt Wernigerode

Die einzelnen Kindertageseinrichtungen und Horte der Grundschulen haben zu verschiedenen Zeitpunkten ihr Elternkuratorium gewählt. Aus der Mitte des Kuratoriums wurde je eine/ein Vorsitzende/r bestimmt. Die entsandten Kuratoriumsvorsitzenden sind zugleich auch die Gemeindeelternvertreter. Aus deren Mitte heraus wurde wiederum eine Vorsitzende, Frau Claudia Barthel, und als Stellvertreter Herr Marcel Hebner und Herr Michel Charwat benannt.

Die Mitglieder der Gemeindeelternvertretung sind ehrenamtlich tätig und in ihren Entscheidungen unabhängig. Sie vertreten die Interessen der Eltern gegenüber der Gemeinde und auch gegenüber den Trägern der Einrichtungen. Weiterhin fördern sie die Zusammenarbeit zwischen dem Träger, den Eltern und anderen an der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder Beteiligten.

Die Elternvertretungen auf Gemeindeebene haben Mitwirkungsrechte bei Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, welche die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern bis zu zehn Jahren in Kindertageseinrichtungen und Horten betreffen, beispielsweise die Anhörung zur Festsetzung der Kostenbeiträge. Zusätzlich unterrichtet und berät die Gemeinde die Gemeindeelternvertretung. Gesetzliche Grundlagen für das Mitwirkungsrecht der Eltern bildet das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Seit April 2022 vertritt Frau Jeannette Müller die Interessen der Kitas und Horte der Stadt Wernigerode bei der Kreiselternvertretung, die regelmäßig in Halberstadt tagt.

Falls Sie Fragen oder Anregungen mit Bezug auf die Bildung, Betreuung oder Erziehung Ihrer Kinder in der Kindertageseinrichtung haben, scheuen Sie sich nicht, sich damit vertrauensvoll an die Gemeindeelternvertretung zu wenden.