Sprungziele
Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Erlaubnis zur Benutzung einer Grundwasser-Wärmepumpe beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist eventuell auch eine bergrechtliche Zulassung erforderlich.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Sofern die Bohrung tiefer als 100 m wird, ist das Vorhaben nach § 127 Bundesberggesetz zusätzlich dem Landesamt für Geologie und Bergbauwesen Sachsen-Anhalt anzuzeigen.