Erlaubnis zur Benutzung einer Grundwasser-Wärmepumpe beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist eventuell auch eine bergrechtliche Zulassung erforderlich.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Sofern die Bohrung tiefer als 100 m wird, ist das Vorhaben nach § 127 Bundesberggesetz zusätzlich dem Landesamt für Geologie und Bergbauwesen Sachsen-Anhalt anzuzeigen.