Einsicht ins Handelsregister beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Informationen über konkrete Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.) suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen. Sie finden im Handelsregister auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen.

Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

Voraussetzungen

Für den Abruf im Internet müssen Sie sich auf der Internetseite des Registerportals kostenfrei registrieren.

Gebühren (Kosten)

  • Für die Einsicht in Handelsregisterdaten und Dokumente in der Geschäftsstelle des Gerichts werden keine Gebühren erhoben.
  • Online-Abruf von Daten aus dem Register: EUR 4,50 je Registerblatt
  • Online-Abruf von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden: EUR 1,50 je Datei