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18.05.2022

Informationen zum Zensus 2022

Ziel ist die Erfassung und Erneuerung von Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen und Planungen.

Befragungen zum Zensus starten
© aho
Befragungen zum Zensus starten © aho

Mit Stichtag 15.05.2022 findet der durch die EU beschlossene und durch Bundes- und Landesgesetz angeordnete Zensus (Volkszählung) 2022 statt. Die letzte Zählung wurde im Jahr 2011 in allen Bundesländern durchgeführt. Im Land Sachsen-Anhalt sind dazu insgesamt 38 Erhebungsstellen eingerichtet.

Was ist Zweck der Erhebung ?

Ziel ist die Erfassung und Erneuerung von Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen und Planungen.

Welche Erhebungsstelle ist zuständig ?

Zur Durchführung des Zensus 2022 ist im Wernigeröder Rathaus (Tel. 03943 / 654 474) eine Erhebungsstelle eingerichtet. Diese trifft alle organisatorischen Vorbereitungen und ist zuständig für den gesamten nordwestlichen Landkreis Harz (Wernigerode, Ilsenburg, Nordharz und Osterwieck).

Wer wird befragt ?

Für die Befragung zur Haushaltsstichprobe wurden ca. 10% der Bevölkerung nach einem statistischen Verfahren ausgewählt. In Sonderbereichen, wie Pflegeheimen oder Wohnheimen werden alle dort wohnhaften Personen erfasst.

Muss ich Auskunft geben ?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder von der Erhebung betroffene Einwohner nach Gesetz auskunftspflichtig ist.
Sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen, erfolgt ein vom Land angeordnetes Mahnverfahren und bei weiterer Auskunftsverweigerung ein Bußgeldverfahren, bei dem ein Bußgeld bis zu 5000 € droht. Die Zahlung des Bußgeldes befreit jedoch nicht von der Auskunftspflicht.

Wie erhalte ich den Fragebogen ?

Die Erfassung erfolgt mittels Fragebogen. Die Fragebögen werden den von der Erhebung betroffenen Einwohnern von einem Erhebungsbeauftragten (Interviewer) ab dem 15. Mai 2022 (Stichtag) überbracht.

Die Erhebungsbeauftragten sind im Auftrag der Stadt Wernigerode unterwegs und können sich mit einem von der Stadt Wernigerode unterzeichneten Ausweis legitimieren. Lassen Sie sich in jedem Fall diesen Ausweis zeigen, um Betrügern keine Chance zu geben.

Die Aufgabe der Erhebungsbeauftragten ist es, den Fragebogen zu überbringen, mit Ihnen ein Interview zu führen bzw. beim Ausfüllen des Bogens behilflich zu sein und für auftretende Fragen zur Verfügung zu stehen. Insofern Sie den Bogen nicht sofort mit dem Beauftragten zusammen oder auf andere Art und Weise ausfüllen (online ausfüllen bzw. selbst zur Erhebungsstelle ins Rathaus bringen) holt der Erhebungsbeauftragte den Bogen bei Ihnen wieder ab.

Wir bitten Sie, die Erhebungsbeauftragten bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, um unnötige Kosten für eventuelle Mahn- und Bußgeldverfahren zu vermeiden.

Welche Fragen enthält der Bogen ?

Der Umfang der Befragung ist abhängig von der im statistischen Verfahren ausgewählten Art der Befragung:

a) Haushalte, die zur Kurzbefragung ausgewählt wurden: Der Fragebogen enthält lediglich 7 Fragen zu den persönlichen Angaben (Namen, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Hauptwohnung).

b) Haushalte, die zur Haushaltsbefragung ausgewählt wurden: Der Fragebogen zur Haushaltsbefragung umfasst insgesamt 40 Fragen. Die meisten Fragen können durch Ankreuzen beantwortet werden. Nur bei wenigen Fragen, z.B. nach der Tätigkeit sind Texte einzutragen. Der Fragebogen beinhaltet folgende Fragekomplexe:

Persönliche Angaben (Fragen 1- 9)
wie Namen, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Familienstand, und Hauptwohnung

Staatsangehörigkeit und Zuwanderung (Fragen 10 bis 14)

Bildung und Ausbildung (Fragen 15 bis 22)

Berufstätigkeit (Fragen 23 bis 40)

c) Wohnheime (z. B. Studierendenwohnheime) bei eigener Haushaltführung.
Hierfür werden die Bewohner durch Erhebungsbeauftragte befragt. Die Befragung erfolgt in ähnlicher Form wie unter a) und b) beschrieben.

d) Gemeinschaftsunterkünfte (z. B. Einrichtungen für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen, psychiatrische Einrichtungen, Internate oder deren Mischformen) i. d. R. ohne eigene Haushaltsführung durch die Bewohner. Hier werden die einzelnen Bewohner nicht persönlich befragt. Für diesen Personenkreis ist die jeweilige Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig. Dazu nimmt die Erhebungsstelle Kontakt zur Einrichtungsleitung auf.
Neben den örtlichen Angaben zur Einrichtung werden hier nur Angaben zu den Bewohnern wie Name, Geschlecht, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsstaat sowie Staatsangehörigkeit abgefragt.

Sind meine Daten sicher ?

Datenschutz steht im Vordergrund. Alle Daten werden unter höchsten Sicherheitsbestimmungen behandelt. Sämtliche mit der Erfassung und Bearbeitung der Bogen beauftragte Personen sind zur strengsten Geheimhaltung der dabei erworbenen Kenntnisse verpflichtet. Dies gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit. Es erfolgen keine Rückinformationen an andere Behörden. Es besteht ein Rückflussverbot. Dies bedeutet, dass es gesetzlich verboten ist, Daten an Finanzamt, Polizei oder Meldestelle weiterzugeben.

Wie kann ich weitere Informationen erhalten ?

Weitere Informationen zum Zensus 2022 können Sie unter www.zensus2022.de  ersehen.