Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beantragen
Volltext
Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt stellen. In Ausnahmefällen können Sie von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes ganz oder teilweise befreit werden.
Verfahrensablauf
Sie können die Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beim Landesverwaltungsamt beantragen.
- Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare beim Landesverwaltungsamt ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Danach erhalten Sie vom Landesverwaltungsamt einen Bescheid.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen entnimmt für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke Wasser in so großem Umfang, dass es durch die Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes erheblich und nachhaltig in seiner Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt ist.
- Sie können von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes befreit werden, wenn ökologische, wasserwirtschaftliche oder sonstige öffentliche Belange dies erfordern.
Frist
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Befreiung
-
Nachweis über einen Härtefall, zum Beispiel:
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Lageberichte zum Jahresabschluss des betreffenden Geschäftsjahres und der vorangegangen zwei Geschäftsjahre
- Unterlagen zur Preiskalkulation für das betreffende Geschäftsjahr
Kosten
Formulare
Rechtsbehelf
Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingelegen.