Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

Allgemeine Informationen

Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum ist eine Erlaubnis einzuholen.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Es ist der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung erforderlich. Eine Kopie der Police ist dem Antrag ebenso beizufügen wie der Nachweis einer Haftungsfreistellung.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt sobald die Veranstaltung das Territorium mehrerer Landkreise berührt. Ansonsten sind die Landkreise und kreisfreien Städte die zuständigen Genehmigungsbehörden. Bei länderübergreifenden Veranstaltungen ist der Antrag in dem Bundesland einzureichen, in dem die Veranstaltung beginnt.

Fristen

Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Durchführung beim Landesverwaltungsamt, Referat Verkehr, einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein Strecken- und Zeitplan in A 4-Format beizufügen. Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.