Straßenschaden an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen melden

Allgemeine Informationen

Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Gemeinde oder kreisfreie Stadt.

Voraussetzungen

Um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die exakte Position nennen können.

Gebühren (Kosten)

Keine.