Straßenschaden an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden

Allgemeine Informationen

Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Gemeinde oder die kreisfreie Stadt.

Voraussetzungen

Um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die exakte Position nennen können.

Gebühren (Kosten)

Keine.