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Meldepflicht: Dauergäste von Beherbergungsbetrieben
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Beherbergte Personen haben am Tag der Ankunft einen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben. Die Leiter von Beherbergungsstätten haben darauf hinzuwirken, dass der Gast oder Reiseleiter dieser Pflicht nachkommt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ausgefüllte Meldescheine sind vom Tag der Abreise an bis zum Ende des nächsten Jahres aufzubewahren.
Rechtsgrundlage
§§ 18, 19 Meldegesetz Sachsen-Anhalt (MG LSA)
Anträge / Formulare
Die Meldescheine sind vom Leiter der Beherbergungsstätte bereitzuhalten.