Hundehaltung abmelden

Allgemeine Informationen

Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.

Fristen

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Gebühren (Kosten)

Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.