Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft

Allgemeine Informationen

Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.