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Umtausch der amtlichen Kennzeichen in Euro-Kennzeichen beantragen
Allgemeine Informationen
Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen umtauschen. Der Umtausch kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes - bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- (elektronische) Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
Gebühren (Kosten)
Der Umtausch der Kennzeichen ist kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde.