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Abfall entsorgen


Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die an Ihrem Wohnsitz den Müll entsorgen.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren (Kosten)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Formulare

  • Anzeige einer gewerblichen Sammlung gem. § 18 KrWG
  • Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung gem. § 18 KrWG