Fischerprüfung ablegen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung dafür ist die bestandene Fischerprüfung. Diese können Sie bei den unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte ablegen.

Die Termine für die Fischerprüfungen werden durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte als zuständige Fischereibehörden festgelegt. Die Prüfung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. In der Regel finden 2 Prüfungen im Jahr statt. Der Prüfungstermin wird spätestens 2 Monate vorher durch die Fischereibehörde bekannt gegeben, bis vier Wochen vor der Prüfung muss man sich bei der Fischereibehörde angemeldet und die Prüfungsgebühr entrichtet haben. Die Plätze sind in der Regel begrenzt. 

Die Fischerprüfung umfasst je 15 Fragen der Fachgebiete Gewässerkunde, Fischkunde, Gerätekunde und Rechtskunde, also insgesamt 60 Fragen, von denen mindestens 75% innerhalb von 2 Stunden richtig beantwortet sein müssen.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss eine Teilnahme an einem amtlich bestätigten Vorbereitungslehrgang nachgewiesen werden. Der Beginn des Lehrgangs darf dabei grundsätzlich nicht länger als 18 Monate vor dem Prüfungstermin liegen. Der Lehrgang umfasst mindestens 30 Stunden und wird von Angelvereinen und Bildungsträgern angeboten. Die Teilnahmegebühren werden eigenverantwortlich von den Anbietern erhoben und können z.B. in Abhängigkeit von der Teilnehmeranzahl unterschiedlich sein. Informationen zu den angebotenen Lehrgängen sind in der Online-Anwendung "Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt" zu finden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich mit Hilfe der Online-Anwendung auf die Fischerprüfung vorzubereiten. Eine Prüfungssimulation ermöglicht eine Beurteilung des erworbenen Kenntnisstandes. Außerdem können der Online-Anwendung Informationen über bevorstehende Prüfungstermine entnommen werden.

Für Kinder ab dem 8. Lebensjahr und Bürger, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, besteht die Möglichkeit, eine Jugend- bzw. Friedfischfischerprüfung zu erleichterten Bedingungen in Form eines Prüfungsgespräches abzulegen. Diese Prüfungen werden von zahlreichen Anglervereinen abgenommen. Die Termine für die Prüfungen werden ebenfalls in der Online-Anwendung mitgeteilt.

Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigt man zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die beim Besitzer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.

Weitere Informationen

Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auch auf der Internetseite das Landesverwaltungsamtes oder über die Landesanglerverbände  oder den Landesfischereiverband.

Die Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für die Landkreise und kreisfreien Städte ist das Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige untere Fischereibehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.

Gebühren

  • Gebühr: 60,00 Euro
    Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr
  • Gebühr: 30,00 Euro
    Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Gebühr: 55,00 Euro
    Friedfischfischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr
  • Gebühr: 25,00 Euro
    Friedfischfischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Gebühr: 25,00 Euro
    Jugendfischerprüfung
  • Gebühr: 5,00 Euro
    Bestätigung von Prüfungszeugnissen über die Jugend- oder Friedfischfischerprüfung durch die Fischereibehörde