Straßenschaden an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden
Allgemeine Informationen
Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Gemeinde oder die kreisfreie Stadt.
Voraussetzungen
Um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die exakte Position nennen können.
Gebühren (Kosten)
Keine.