Straßenschaden an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden

Allgemeine Informationen

Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Für Gemeinden und Städte mit mehr als 80.000 Einwohner gilt:

Die Gemeinde oder die Stadt selbst ist zuständig.

Für Gemeinden und Städte mit weniger als 80.000 Einwohner gilt:

Der Bund ist zuständig.

Voraussetzungen

Um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die exakte Position nennen können.

Gebühren (Kosten)

Keine.