Haltung von Nutztieren - Anzeige

Allgemeine Informationen

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel
  • Gehegewild
  • Kameliden
  • andere Klauentiere
  • Fische in Aquakulturbetrieben
  • Bienen
     

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

Fristen

Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.

Gebühren (Kosten)

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.