Gewerbe ummelden
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei folgenden Behörden erfolgen:
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bei dem zuständigen Ordnungsamt in der Gewerbeabteilung (§ 14 GewO) durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,
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beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muß schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
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beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form (§ 138 AO),
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bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
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bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
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bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
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bei der Handwerkskammer.
Zuständige Stelle
Sie müssen das Gewerbe bei der für Sie zuständigen unteren Gewerbebehörde ummelden. In der Regel ist das das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Erforderliche Unterlagen
- bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
- bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges
Gebühren (Kosten)
Die Gewerbeummeldung ist gebührenpflichtig nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung Land Sachsen-Anhalt. Die Höhe der Gebühren belaufen sich gem. Kostentarif, laufende Nummer 69.1, zwischen 15 und 60 Euro.
- Gebühr: 15,00 - 60,00 Euro