Europäisches Führungszeugnis erteilen
Allgemeine Informationen
Für in Deutschland lebenden Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis von der zuständigen Stelle erteilt. Bei der Beantragung sind alle Staatsangehörigkeiten anzugeben. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Mitteilung aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates angefordert werden muss.
Das Europäische Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) ausgestellt werden.
Voraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU)
- Wohnsitz in Deutschland
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- persönliche Antragstellung
- bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
Gebühren
- Gebühr: 13,00 Euro
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle leitet den Antrag an das Bundesamt für Justiz weiter. Dieses bittet den betreffenden EU-Mitgliedstaat um Mitteilung des Inhalts des dortigen Strafregisters. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.