Verwendung des Wappens des Landes Sachsen-Anhalt beantragen

Allgemeine Informationen

Das Wappen des Landes Sachsen-Anhalt wird in einem Halbrundschild geführt.

Der Schild ist geteilt. Der obere Teil wird vom alten Provinzialwappen der preußischen Provinz Sachsen bestimmt; er zeigt die Farben gold-schwarz in neunfacher Teilung, schräg rechts belegt mit grünem Rautenkranz; im linken oberen Drittel befindet sich ein silbernes Freifeld mit dem rechtsblickenden goldbewehrten schwarzen Adler.
Der untere Schildteil repräsentiert den Landesteil Anhalt; er zeigt auf silbernem Grund einen auf roter Zinnenmauer schreitenden schwarzen Bären. Das Landeswappen wird auf der Landesdienstflagge, den Siegeln der Behörden des Landes und auf Amtsschildern abgebildet.

Das Landeswappen von Sachsen-Anhalt ist nach seiner historischen und rechtlichen Funktion grundsätzlich staatlichen Stellen vorbehalten. Eine Verwendung für wirtschaftliche und private Zwecke ist nicht zulässig.

Die Landesregierung hat daneben ein Landessymbol geschaffen. Dieses kann von jedermann genehmigungs- und kostenfrei benutzt werden, um die Zugehörigkeit zu Sachsen-Anhalt oder die Verbundenheit mit dem Land oder die Herkunft von Handelsprodukten zu dokumentieren.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.