Datenschutzkontrolle Durchführung

Allgemeine Informationen

Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ist ein Grundrecht.

Insbesondere in Bezug auf die überwiegend automatisierte Verarbeitung bestehen infolge des technischen Fortschritts Gefahren für die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürgerinnen und Bürger. Für sie wird es zunehmend schwerer, zu erkennen, wer welche Daten über sie verarbeitet und ob dies im Rahmen des rechtlich Zulässigen geschieht.

Wirtschaftsunternehmen, Freiberufler oder auch Vereine  verarbeiten personenbezogenen Daten. Sie müssen dabei die Grundsätze und Vorgaben der unmittelbar geltenden europäischen Datenschutz-Grundverordnung beachten, die die legitimen Verarbeitungsinteressen mit den Interessen der Betroffenen am Schutz ihrer Daten und Privatsphäre in Einklang bringt.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter „Datenschutzkontrolle im öffentlichen Bereich“ und „Datenschutzkontrolle im Rundfunkbereich“.

Zuständige Stelle

Sie können sich mit Ihrer Beschwerde oder Ihrem Anliegen an den Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt wenden, der für die unabhängige Kontrolle nicht öffentlicher Stellen mit Sitz in Sachsen-Anhalt zuständig ist. Die Kontrolle von Telekommunikations- und Postdienstunternehmen wird durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz gewährleistet.
Handelt es sich um eine nicht öffentliche Stelle, die ihren Sitz in einem anderen Bundesland hat, müssen Sie sich an die dortige Aufsichtsbehörde wenden.
 

Unterstützende Institutionen