Reisepass wegen Namensänderung durch Scheidung beantragen

Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
 

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • Richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Fristen

Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Weitere Informationen

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Gebühren

  • Gebühr: 59,50 Euro
    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
  • Gebühr: 92,00 Euro
    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre
  • Gebühr: 70,00 Euro
    Reisepass für Personen über 24 Jahre
  • Gebühr: 37,50 Euro
    Reisepass für Personen unter 24 Jahren

Siehe auch