"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Dies ist der Wortlaut unseres Grundgesetzes, Artikel 3. Tatsache ist, dass Frauen im alltäglichen Leben nach wie vor in vielen Lebensbereichen benachteiligt sind.
Das bedeutet:
Zur Verwirklichung der Grundrechte hat die Stadt Wernigerode eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt, die sich für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtverwaltung einsetzt.
Verwaltungsintern ist sie bei allen Angelegenheiten, die Frauen betreffen, rechtzeitig mit einzubeziehen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ihre Ansprechpartnerin:
Auf Anfrage werden in Wernigerode Stadtführungen für Frauen geboten.
Die Beratungen sind vertraulich und kostenfrei.
Sprechzeit ist Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Ich freue mich über Ihre Anregungen und Wünsche, wie das Leben in Wernigerode für Frauen besser gestaltet werden könnte.
Der Elterngeldrechner online
Weitere frauenspezifische Angebote:
Frauenzentrum (Verein Frau und Bildung e.V.)
Oberpfarrkirchhof 14
38855 Wernigerode
Telefon: 03943. 62 60 12
Täglich von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr / 19:00 Uhr (Mo/Mi)
Internet: www.frauenzentrumwr.de
Kontakt:
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wernigerode
Jana Diesener
Nicolaiplatz 1
38855 Wernigerode
Telefon: 03943. 654. 106
Telefax: 03943. 654. 77 106
E-Mail: jdiesener@stadt-wernigerode.de
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