Sie verfügen über die fachliche Eignung für die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung als Übersetzerin oder Übersetzer, Dolmetscherin oder Dolmetscher, Gebärdensprachendolmetscherin oder Gebärdensprachendolmetscher im Geltungsbereich des Grundgesetzes, wenn Sie:
- den Abschluss eines einschlägigen akkreditierten Studienganges an einer Hochschule haben oder
- einen vergleichbaren Studienabschluss einer Hochschule einschließlich einer berufspraktischen Tätigkeit haben oder
- eine einschlägige staatliche Prüfung bestanden haben oder
- einen Zertifikatsabschluss einer Hochschule aufgrund eines Weiterbildungsstudiums im Bereich Übersetzen und Dolmetschen für Gerichte und Behörden einschließlich einer mindestens zweijährigen Berufspraxis haben.
Außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes müssen Sie
- einen gleichwertigen Abschluss eines Studienganges oder
- eine gelichwertige bestandene staatliche Prüfung nachweisen.