Inhalt
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
  • Nachweis der Steuerbefreiung
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung des einzutragenden Halters bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
    Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) undÜbereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier),
  • bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung: Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/Versionsschlüsselnummer nach § 20 Abs. 3 Satz 6 StVZO oder Datenbestätigung nach § 20 Abs. 3.a Satz 1 StVZO
  • bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC),  nationaler Typgenehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis/ABE), Einzelgenehmigung oder einem Gutachten nach § 21 StVZO, für die bisher keine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ausgefüllt war: zusätzlich Kaufvertrag oder Originalrechnung
    gegebenenfalls die Zollquittung/Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, (bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat)
  • Versicherungsbestätigung
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

Hinweis:
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Seit dem 1. März 2008 kann der Versicherer Ihnen eine Versicherungsbestätigung mit einer 7-stelligen alphanumerischen VB-Nummer geben, mit der die Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten elektronisch aus der zentralen Datenbank des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft abruft.