Inhalt
  • ausgefülltes Antragsformular,
  • Lebenslauf, abgefasst in deutscher Sprache,
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit,
  • Abschlusszeugnis einer Hochschule, ein „Diploma Supplement“, das Zeugnis über eine bestandene staatliche Prüfung oder sonstige Berufsqualifikationsnachweise als Übersetzerin/Übersetzer, Dolmetscherin/Dolmetscher, oder Gebärdensprachendolmetscherin/Gebärdensprachendolmetscher
  • Nachweise über Inhalte und Dauer des Studiums und der Ausbildung wie: Studienordnungen, Fächer- und Notenübersichten, Prüfungsordnungen, oder andere geeignete Unterlagen (detaillierte Übersichten über Unterrichtsinhalte, Stundenanzahl), aus denen die Anforderungen, die zur Erlangung des Abschlusses geführt haben, hervorgehen,
  • Bescheinigungen über die Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeiten in der Fachrichtung des Qualifikationsnachweises
  • Nachweis über Kenntnisse in einem oder mehreren der folgenden Fachgebiete: Rechtswesen, Wirtschaft, Technik, Naturwissenschaften, Geisteswissenschaften oder Sozialwissenschaften

 

Unterlagen wie z. B. Zeugnisse und Zertifikate sind als amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen. Wurden Dokumente in einer fremden Sprache ausgestellt, ist neben der amtlich beglaubigten Kopie zusätzlich eine bestätigte deutsche Übersetzung beizufügen.