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Hummeln und Wildbienen, Hornissen und weitere Wespenarten sowie bestimmte Ameisenarten (z. B. die Rote Waldameise) unterliegen einem besonderen Schutz, da sie vielfach in ihrem Bestand gefährdet sind. Deshalb ist für die Umsiedlung oder Beseitigung der Nester eine Ausnahme von den Verboten des speziellen Artenschutzes notwendig.
Für die Beseitigung eines Nestes bestimmter Wespen und anderer Insektenarten ist keine Befreiung von den allgemeinen Artenschutzbestimmungen notwendig. Die Feststellung der Artzugehörigkeit sollte in solchen Fällen von einem Fachmann vorgenommen werden.

Die in der Imkerei gehaltene Honigbiene zählt aufgrund ihrer Domestizierung nicht zu den besonders geschützten Arten.