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Stellplatzsatzung

(§ 85 Abs. 1 BauO LSA)
In der Stellplatzsatzung wird die Anzahl der Stellplätze, die aus der jeweiligen Nutzung der Objekte und Gebäude hervorgehen, ermittelt und näher erläutert.
Die Berechnung erfolgt im Rahmen des Bauantragsverfahrens und wird durch das Bauordnungsamt des Landkreises Harz geprüft.