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Werbeanlagensatzung

Gestaltungssatzung (gemäß § 85 Abs. 2 BauO LSA)
Die Stadt Wernigerode ist durch Ihre historische und gut sanierte Bausubstanz ein Anziehungspunkt im gesamten Harz. Besonderer Augenmerk wird hier auf die Gestaltung der Häuser gelegt und die Werbung soll sich in das vorhandene Erscheinungsbild mit ihrer Größe, Farb- und Materialwahl einfügen. Die Werbeanlage muss auf das Haus abgestimmt werden, damit sich insgesamt ein harmonisches Stadtbild ergibt und nicht die Werbung die Stadtgestaltung dominiert.

Der Geltungsbereich ist dem § 1 Abs. 1 und 2 der Werbeanlagensatzung zu entnehmen.