Altstadtsatzung
Gestaltungssatzung (gemäß § 85 Abs. 2 BauO LSA)
Die Stadt Wernigerode hat einen geschlossenen historischen Stadtkern und ist durch einen besonders schönen Fachwerkbestand geprägt mit Häusern der verschiedensten Bauepochen.
Um diese besonders gestaltete Ortslage zu bewahren und geordnet weiterzuentwickeln hat die Stadt Wernigerode die Altstadtsatzung als Gestaltungssatzung beschlossen. Die Grundlage dieser örtlichen Bauvorschrift ist der § 85 der Bauordnung des Landes-Sachsen-Anhalt (BauO LSA).
Der Geltungsbereich dieser Gestaltungssatzung erstreckt sich vom Hauptbahnhof, entlang der Harzquerbahntrasse bis zur Westerntorkreuzung, dem Zillierbach, Holfelder Platz, dem ehemaligen Tiergarten, Schloss, Lustgarten, Lindenallee, der Rudolf-Breitscheid-Straße und gilt weiterhin für unter Denkmalschutz stehende Ensemble und Einzeldenkmale im Bereich von Hasserode und Nöschenrode. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte im Stadtplanungsamt bei folgender Telefonnummer nach: +49 3943 654 630 (Heike Vehlhaber, Mail: heike.vehlhaber@wernigerode.de)
Möchten Sie nun außen an Ihrem Haus, welches im Geltungsbereich der Altstadtsatzung liegt etwas sanieren, instandsetzen um- oder anbauen sind diese Vorhaben, auch wenn Sie baugenehmigungsfrei sind (Baugenehmigungen erteilt das Bauordnungsamt des Landkreises Harz) im Stadtplanungsamt zu beantragen. Das bedeutet: alle Baumaßnahmen, Außensanierungen oder Instandsetzungsarbeiten am Dach oder der Fassade (Fachwerk, Fenster, Türen, Sockel, Putz, Außenwand) die von öffentlichen Flächen aus einsehbar sind, bedürfen der Genehmigung der Stadt Wernigerode. Das betrifft auch Garagen (Carports) Tore, Zäune etc., siehe Altstadtsatzung.
Zu den Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung werden sie im Stadtplanungsamt informiert und beraten. Abstimmungen vor Ort werden vorzugsweise Mittwochs und außerhalb der Öffnungszeiten wahrgenommen und sind zu empfehlen, wenn z.B. mehrere bauliche Maßnahmen oder eine Farbabstimmung geplant sind.
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass auch für zahlreiche Baugebiete mit Bebauungsplänen (B-Plänen) ebenfalls örtliche Bauvorschriften gelten. Dazu erteilt ebenfalls das Stadtplanungsamt nähere Auskünfte.