Hausnummern
Was ist zu beachten:
- Nicht jedes Gebäude oder Grundstück benötigt und erhält eine Hausnummer.
- Hausnummern werden auf Antrag des Eigentümers / Verfügungsberechtigten / Bevollmächtigten festgesetzt.
- Festgesetzte Hausnummern sind anzubringen, zu unterhalten und ggf. zu erneuern.
Antragstellung:
Formlos oder bevorzugt mit Antragsformular unter Angabe von:
- Name des Antragstellers
- Gegenwärtige Postanschrift, (Telefonnummer für Rückfragen)
- Angaben zur Nutzung (z.B. Wohngebäude, Gewerbe)
- Gemarkung
- Flur
- Flurstück(e)
- Straße von der die Zufahrt zum Flurstück erfolgen soll
- Lageskizze / Detailplan (mit Kenntlichmachung der geplanten Zuwegung)
- Vollmacht (falls Antragsteller nicht mit dem Eigentümer gemäß Grundbuch identisch)
Gebühren: 15 € (Einzelvergabe)
Auskunft: 03943-654 618




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