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Beratungsfolge

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Frau Goedecke und Fam. Hänschen sind Anwohner der Friedrichstraße, gegenüber der Hochschule Harz. Sie beschweren sich über den neu installierten Werbemonitor an der Hochschule Harz; sie fühlen sich durch die Videoleinwand belästigt.

 

1. Auf welcher Grundlage wurde der Werbemonitor an der Hochschule Harz genehmigt?

2. Ist die Werbewirksamkeit der großen Fläche gerechtfertigt?     

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