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Beratungsfolge

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Zu 1.):

Im Frühjahr ist das Verbrennen von Gartenabfällen in der Stadt Wernigerode vom 01.03. bis 20.04. erlaubt. Grundlage dafür bildet die Gartenabfallverbrennungsverordnung des Landkreises Harz.

 

Bei Fragen rund um das Thema Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen stehen die Mitarbeiter der Abfallbehörde gern zur Verfügung. Diese sind wie folgt zu erreichen: 03941 5970-5764, -5793 oder -5760 oder E-Mail an umweltamt@kreis-hz.de.

 

Aufgrund der Größe des Stadtgebietes ist eine flächendeckende Kontrolle nicht möglich. Das Ordnungsamt wird nur auf Anzeigen der Anwohner hin bei Verstößen gegen die o. g. Regelungen tätig. In diesem Frühjahr gab es weniger als 10 entsprechende Anzeigen. Dabei wurde in der Regel zu nasses Material verbrannt.

 

 

Zu 2.):

Bis zur Kreisgebietsreform war das Verbrennen in der Stadt Wernigerode sogar zweimal pro Jahr im Frühjahr und im Herbst möglich. Eine erneute Einführung dieser Regelung ist derzeit nicht beabsichtigt. Im Herbst gibt es eine zweimalige Sammlung der Gartenabfälle durch die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz.

     

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1. Wann wird etwas gegen die Beeinträchtigung durch das Verbrennen von Gartenabfällen unternommen?
2. Wann wird die Regelung, die vor der Vereinigung mit dem Harzkreis bestand, wieder eingeführt?
     

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16.04.2024

     

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