Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

An Kreisverkehren gelten spezielle Vorfahrtsregeln:

 

  • Wenn die Zufahrten mit Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) beschildert sind, hat der Verkehr auf der Kreisbahn Vorfahrt.
  • Beim Verlassen der Kreisbahn hat der fließende Verkehr auf zu Fuß Gehende besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, zu warten.
  • Beim Einfahren in den Kreisverkehr hat nur der fließende Verkehr auf der Kreisbahn Vorfahrt, während Fußgänger gegenüber dem einfahrenden Verkehr wartepflichtig sind.

 

r den Radverkehr an Kreisverkehren in Wernigerode gilt, dass sie dem Kraftfahrzeugverkehr vorfahrtsrechtlich untergeordnet sind. Dies wird durch verkleinerte Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) vor den Überquerungsstellen angezeigt. Radfahrerfurten sind nicht vorhanden.

 

Die aktuelle Radfahrführung funktioniert laut polizeilichen Angaben gut. Gemäß Prüfung durch das Landesverwaltungsamt / Referat Verkehrswesen entsprechen die Kreisverkehre in Wernigerode sowohl baulich als auch verkehrsrechtlich dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren . Änderungsbedarf besteht zum jetzigen Zeitpunkt nicht (Stand November 2023).

 

 

        

Reduzieren

Laut Bundesgesetz muss man Fußngern und Radfahrern Vorfahrt gewähren, bevor man einen Kreisverkehr verlässt. An den Wernigeröder Kreisverkehren stehen jedoch Halteschilder an den Fußngerwegen. Ist das rechtssicher? Kann das Bundesrecht an dieser Stelle gebrochen werden? 

        

Reduzieren

12.04.2024

 

       

nach oben