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Beratungsfolge

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  1. Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ist die Stadt teilweise auf externen Sachverstand angewiesen, welcher über Auftragsvergaben an externe Berater einkauft werden muss. Das Vorhalten dieses Spezialwissens in der Verwaltung ist aufgrund der Kosten-Nutzen-Abwägung nicht zielführend.
  2. Siehe Anlage 1, eine Abrechnung wurde für das Jahr 2023 vorgenommen. Für das Jahr 2024 erfolgt die Auftragsvergabe nach Bedarf bzw. im Rahmen der Haushaltsplanung (z. B. Konzepte).
  3. Siehe Anlage 1, aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen, können einzelne Positionen im verantwortlichen Fachamt eingesehen werden.

 

        

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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kascha,

 

unsere Fraktion bittet um Auskunft:

 

  • Bedient sich die Stadt Wernigerode zur Erfüllung Ihrer kommunalen Aufgaben externer Berater ?
  • In welchen Bereichen gab und gibt es in den Jahren 2023 und 2024 externe Beraterverträge ?
  • Mit welchen Beratungsunternehmen / Beratern / Einzelpersonen wurden welche Verträge, zu welchem Zweck und zu welchen Kosten abgeschlossen ?

 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Linde

        

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23.04.2024

       

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