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Beratungsfolge

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Die zu erwartenden Lieferverkehre sollen, wie im übrigen Stadtgebiet auch, im Straßenbereich halten und anliefern können.

 

Im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanes sind die vorgesehenen Fachbereiche der Stadt Wernigerode und andere Behörden beteiligt worden. Deren Hinweise wurden aufgenommen, die Verkehrsflächen sind im Bebauungsplan ausreichend dimensioniert. Die notwendigen Stellplätze auch r Besucherverkehre sind auf den eigenen Grundstücken anzulegen. Aufgabe ist es sparsam mit Grund und Boden umzugehen, ein rechtlicher Anspruch auf öffentliche Parkflächen für private Besucher-verkehre gibt es nicht.

 

Sollten entgegen der bisherigen Planungen in der Praxis schwerwiegende Konflikte bei Besucher- und Lieferverkehren entstehen, stehen mehrere Potenzialflächen zur Schaffung zusätzlicher Stellplätze zur Verfügung. Die Finanzierung hierfür ist nicht über den kalkulierten Verkaufspreis der Baugrundstücke gedeckt und ist gesondert zur Verfügung zu stellen.

 

    

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Herr Schatz fragt nach, wie zukünftig der Besucher- und Lieferverkehr im neuen Wohngebiet an der Heinrich-Heine-Straße abgewickelt werden soll, wenn straßenbegleitend keine Parkflächen angedacht sind.

 

Er bittet daher um Prüfung der Sachlage.

 

        

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21.03.2024       

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