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Beratungsfolge

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Die Situation an den Grundstückszufahrten zum Parkplatz „Kaufland“ ist eindeutig geregelt. Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Gleiches gilt beim Ausfahren aus einem Grundstück.

 

Zusätzlich zu dieser allgemeinen Regel hat „Kaufland“ an beiden Ausfahrten das Verkehrszeichen 205 Vorfahrt gewähren aufgestellt.

 

Der Gehweg an beiden Grundstückszufahrten darf in diesem Abschnitt vom Radverkehr in beide Richtungen mitbenutzt werden. Der Radverkehr muss auf den Fußverkehr Rücksicht nehmen und darf diesen weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

 

Nach Ihrem Hinweis und Vorschlag unserseits hatKaufland“ die vorhandenen Verkehrszeichen 205 Vorfahrt gewähren“ um weitere Zusatzzeichen ergänzt, um damit auf die Besonderheit des Radverkehrs von links und rechts hinzuweisen.

        

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Ist esglich, den Fußweg im Bereich der Parkplatzzufahrt Kaufland weniger gefährlich zu gestalten? Durch die Einfahrt der Autos und das zeitgleiche Queren von Fahrrädern und Fußngern entstehen dort oftmals gefährliche Situationen.        

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05.03.2024        

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