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Beratungsfolge

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Die Stellenanteile für die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben in den Produktklassen 2, 4 und 5 können der Anlage entnommen werden.

 

Die Vorhaltung dieser Stellen folgt den Entscheidungen der Stadtpolitik in Zusammenhang mit den Überlegungen zum Haushaltskonsolidierungskonzept, insbesondere aus dem Workshop im Wohnpark Argenta vom 28.01.2023 sowie den Beschlüssen zu Haushalt, Stellenplan und Haushaltskonsolidierungskonzept im Stadtrat vom 30.03.2023.

 

In der Vorbereitung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes hat die Stadtverwaltung für die Beratungen eben diese Bereiche der freiwilligen Aufgaben zur Diskussion gestellt, bis hin zur Schließung bspw. des Wildparkes oder des Harzmuseums. Deutliche Mehrheitsmeinung der Stadtpolitik war Anfang 2023, all diese Einrichtungen offen zu halten. Lediglich die Kinderbibliothek sollte zeitnah mit der Hauptbibliothek zusammengeführt werden, was die Stadtverwaltung inzwischen umgesetzt hat. Personelle Einsparungen haben sich aufgrund der Langfristigkeit von Arbeitsverträgen hieraus noch nicht ergeben.

 

Bereits in den damaligen Diskussionen hatte die Stadtverwaltung dargestellt, dass die Wahrnehmung all dieser freiwilligen Aufgaben einen Mindestpersonalbestand erfordert, um versicherungsrechtlichen bzw. gesetzlichen Vorgaben bzgl. Arbeitsschutz oder Arbeitszeit gerecht werden zu können. Eine ledigliche Anpassung der Öffnungszeiten wird die Personalkosten durch bestehende Arbeitsverträge sowie die zuvor genannten Rahmenbedingungen nicht wesentlich beeinflussen.

 

Die darüber hinaus gehenden Feststellungen des Landesrechnungshofes zum Gesamtpersonalbestand, insbesondere im Vergleich mit anderen Kommunen, verkennen, dass die Stadt Wernigerode neben den zuvor benannten Einrichtungen eine Vielzahl von Aufgaben in eigener Beschäftigung erfüllt, die andernfalls in anderen Organisationsformen zu leisten wären. Dies ist neben den 16 Einrichtungen der Kinderbetreuung in eigener Trägerschaft auch die Reinigung. Da die Reinigung der Produktklasse 1 zugerechnet wird, entsteht der Anschein einer überdimensionierten zentralen Verwaltung. Die Reinigungsleistungen sind jedoch zwingend zu erbringen und tauchen in vergleichbaren Kommunen in ähnlicher Größenordnung im Ergebnishaushalt als Bewirtschaftungskosten auf.

 

Ob bspw. die Auslagerung der Kinderbetreuung oder des Bauhofes in Eigenbetriebe gesamtwirtschaftlich sinnvoll ist oder nur im ersten Anschein den städtischen Personalkörper verkleinert, insgesamt die Kosten jedoch steigen lässt, wird Gegenstand weiterer Prüfungen der Stadtverwaltung sein. Bisherige Erfahrungen vergleichbarer Kommunen sind jedenfalls zwiespältig und lassen zumindest Zweifel zu. Einige Kommunen haben derartige Auslagerungen aus Kostengründen bereits rückabgewickelt.

 

Von all diesen Überlegungen unbenommen wird sich der Personalkörper der Stadtverwaltung in den kommenden Jahren drastisch verringern. Derzeit gehen wir ab 2023 von einer Reduzierung von mehr als 32 VbE bis 2031 aus. Schon diese Entwicklung erzeugt einen starken Anpassungs- und Veränderungsdruck, der aufgrund der schleppenden Digitalisierung und mangelnden Unterstützung von Bund und Land enorme Anstrengungen für die Stadtverwaltung bedeutet.

 

 

Dabei geht die Stadtverwaltung über die gegenüber dem Stadtrat im Entwurf des Personalkonzeptes dargestellten Zielzahlen hinaus. In der folgenden Übersicht sind die Stellenplangrößen der Entwurfsversion 0.9 (dem Stadtrat am 17.02.2023 übersandt), der finalen Version 1.01 sowie dem Ist-Stand und der derzeit in Arbeit befindlichen Version 1.02 gegenübergestellt.

 

     

 

Die Übersicht veranschaulicht, dass die Stadtverwaltung nicht nur die Zielvorgaben umsetzt, sondern stellenweise übertrifft bzw. früher realisiert. Weiterhin werden durch das Hauptamt bei allen Personalfluktuationen die Notwendigkeit der Nachbesetzung kritisch geprüft sowie Prozess- und Organisationsuntersuchungen angeregt bzw. selbst durchgeführt. Hieraus ist zu erwarten, dass im weiteren Zeitverlauf weitergehende Rationalisierungsmaßnahmen und Effizienzsteigerungen gelingen können.

 

Dass sich die Konsolidierungsbemühungen der Stadtverwaltung bereits positiv auf die Personalkosten auswirken, zeigt sich in den Personalkostensteigerungen im Haushaltsplan. Während sich die tarifvetraglich vereinbarten Lohnsteigerungen in 2024 im Bereich von etwa 11% bewegen (+200€ und dann darauf +5,5%), steigt der Personalkostenansatz der Stadt Wernigerode von 2023 zu 2024 lediglich um knapp 3%.

 

Eine darüber hinaus gehende Reduzierung des Personalkörpers durch das Rasenmäherprinzip, insbesondere im Bereich der Pflichtaufgaben, ist nicht zu vertreten. Konsequenz hieraus wären eine Leistungseinschränkung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, Verlängerung von Bearbeitungszeiten, Erhöhung des Krankenstandes sowie Abwanderung der leistungsfähigen Dienstkräfte zu anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes oder der Privatwirtschaft. Allein Bundes- und Landesverwaltung haben in den kommenden zehn Jahren einen Personalbedarf von über 7.500 Dienstkräften in Sachsen-Anhalt. In Niedersachsen ist die Situation ähnlich.  

 

Entgegen bisheriger Verlautbarungen der Bundes- und Landesgesetzgeber und -regierungen ist auch von einem Bürokratieabbau nichts zu spüren. Im Gegenteil steigen die von den Kommunen wahrzunehmenden Verwaltungsaufgaben kontinuierlich oder werden komplexer. Aktuelle Beispiele sind nach der Wohngeldreform die kommunale Wärmeplanung, das neue Tariftreue- und Vergabegesetz oder die Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz. Auch tarifvertragliche Regelungen wie die Einführung von Regenerationstagen und optionalen Umwandlungstagen für die Erzieherinnen und Erzieher erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv und lassen einen umfangreichen Personalabbau in der Kernverwaltung in weite Ferne rücken.

 

Im Ergebnis ist eine über die bisherigen Planungen hinausgehende massive Verringerung des Personalkörpers nur mittelfristig und unter Aufgabe von durch die Stadtpolitik zu bestimmenden Tätigkeitsbereichen der freiwilligen Aufgaben realisierbar.

 

r weitergehende Abstimmungen zu diesem Themenkomplex werde ich Ihnen im Rahmen der kommenden Ausschuss- und Stadtratssitzungen gern zur Verfügung stehen, bitte jedoch bereits jetzt um Zustimmung zu unserem Haushalts- und Stellenplan.

 

 

gez. Radünzel  

 

 

           

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Laut Stellungnahme der Stadt Wernigerode zur überörtlichen Kommunalprüfung mit dem Schwerpunkt „Personal“ ist ein Grund für den erhöhten Personalaufwand die Übernahme zahlreicher freiwilliger Aufgaben durch die Verwaltung.

 

Hier kommen ebenso die zahlreichen städtischen Einrichtungen der freiwilligen Aufgaben in den Produktklassen 2 (Schule und Kultur), 4 (Gesundheit und Sport) und 5 (Gestaltung der Umwelt) zum tragen.“

 

Bitte erläutern Sie konkret stellenbezogen welche Anteile der Arbeit in den Produktklassen 2,4 und 5 für welche freiwillige Aufgaben aufgewendet werden.

           

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04.03.2024

           

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