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1. Christianental:

 

Ich gehe davon aus, dass uns der Leiter des Christianentals erläutern kann, ob über beispielsweise Reduzierung der Öffnungszeiten

 

Der Wildpark ist jederzeit frei zugänglich.

Eine Einzäunung würde den finanziellen Rahmen weit sprengen. Eine Kasse würde zusätzliches Personal binden. Außerdem befindet sich ein privat geführtes Restaurant mit Ferienwohnungen in dem Bereich, zu dem eine öffentliche Straße führt. Diese dient zudem auch der Zuwegung in den anliegenden Wald und ist stets frei zu halten.

Eine Reduzierung der Öffnungszeiten würde nicht zur Reduzierung der Kosten führen. Die Öffnungszeiten sind absolut personalunabhängig.

 

 

oder aber Reduzierung der Artenvielfalt

 

Die Artenvielfalt macht die Einzigartigkeit des Wildparkes aus. Sollte diese reduziert werden, verliert der Wildpark an Attraktivität und somit an zahlenden- Besuchern. Eine Reduzierung der Arten führt zudem auch nach Bestätigung im Gutachten zu keiner Reduzierung der Personalkosten. Mit lediglich 4 Tierpflegern ist die personelle Untergrenze zur Tierpflege an 365 Tagen im Jahr bereits erreicht. Wochenenden, Feiertage, Urlaub und Krankheit von Mitarbeitern sind in der Stellvertretung immer zu gewährleisten. Kein anderer Tierpark kann mit weniger Personal den Betrieb aufrechterhalten.

 

oder aber Reduzierung der Kleinteiligkeit im Wildparkgelände Einsparungen möglich sind.

 

Der Tierbesatz in den Gehegen kann nicht durchmischt werden, da die Tiere unterschiedliche Lebensbereiche, Lebensweisen und Nahrungsbedürfnisse haben. Viele Tiere sind sehr schreckhaft und nur sehr begrenzt stressresistent. Wo es möglich ist, haben die Tiere schon ein gemeinsames Gehege. Eine weitere Vergesellschaftung ist nicht möglich.

 

Die Tierpflege kann nicht nur in einer 39 Stundenwoche erbracht werden. Es bedarf des personellen Einsatzes ebenso an Samstagen, Sonntagen und jeglichen Feiertagen. Aus versicherungstechnischen Gründen müssen auch immer zwei Personen im Einsatz sein. Zurzeit teilen sich die Wochenenden und Feiertage vier Tierpfleger und ein Hilfstierpfleger, d.h. Einsatz für die Arbeitenden ca. jedes zweite Wochenende!

 

Ich bitte derartiges zu beauftragen und dem Stadtrat vor dem Hintergrund der Notwendigkeit des Ertrages aus dem geplanten Konsolidierungskonzept und angesichts der Tatsache, dass in allen Bereichen der Stellschrauben Unzumutbarkeiten festgestellt werden, um rasche Zuarbeit, um ein realistisches Bild davon zu haben, welche der angedachten Konsolidierungspunkte machbar und zielführend sind.

 

Mit der bereits umgesetzten Lösung der Futtermittelküche im Betriebshof wird neben der eingesparten Investition i.H.v. 500.000,-€ auch eine Reduzierung der Nebenkosten für Strom und Heizöl i.H.v. ca. 6.500,-€ p.a. erreicht.

Aufgrund des (teil-)Rückbaus der alten Futtermittelküche entstehen neue Kaltlagerflächen, sodass der Futtermittelkauf und die Lagerung effektiver gestaltet werden können. Einnahmeerhöhungen bei gleichzeitiger Kostenreduzierung sollen gem. den Handlungsempfehlungen im Gutachten umgesetzt werden. Begonnen wird in 2024 mit der Anpassung der Eintrittspreise, einer Neugestaltung der Kasse des Vertrauens sowie weiteren kostenneutralen Maßnahmen zur größeren Außenwahrnehmung.

 

 

2. Badeanlagen

 

Kurze Einführung zu arbeitsorganisatorischen und rechtlichen Grundlage zum Betrieb unserer Bäder

 

Der Betrieb der Badeanlagen wird im Wesentlichen durch zwei Bereiche bedient. Zum einen gibt es den Bereich der Badewärterinnen und Badewärter, welche vorrangig und stetig mit Kassier- und Reinigungsarbeiten beauftragt und beschäftigt sind. Ausnahmslos jeder Badegast erhält beim Betreten der Einrichtungen eine Eintrittskarte, unabhängig davon ob er dem Bereich Schulschwimmen, Vereinsschwimmen oder dem öffentlichen Badebetrieb zugeordnet ist.

Zum anderen gibt es den Bereich der Fachkräfte, welcher für die Aufrechterhaltung aller Betriebsabläufe zuständig ist.

 

Beide Bereiche arbeiten nach täglich sich wiederholenden Arbeitsabläufen. Die Aufgaben und Pflichten der Mitarbeitenden sind entweder in Dienstanweisungen des Arbeitgebers oder durch rechtliche Vorgaben geregelt.

r den Bereich Bäder sind das insbesondere

 

  • die DGUV Richtlinie 107-001 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
  • das Merkblatt 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen
  • StGB z.B. § 13
  • BGB
  • Arbeitszeitgesetz
  • TVÖD usw.

 

r den Betrieb von Bädern gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen, so dass die Rechtsprechung in den letzten Jahren immer wieder auf die Festlegungen im Merkblatt 94.05 der DGfdB Bezug genommen hat.

Das Merkblatt 94.05 ist in einem mehrjährigen Bearbeitungsprozess intensiv überarbeitet, den aktuellen Bedingungen angepasst und im März 2023 in Kraft getreten. Federführend war hier die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen. Mitwirkend und in die Anhörung- und Entscheidungsprozesse eingebunden waren alle im Arbeitskreis eingebundenen Spitzenverbände (z.B. Bund Deutscher Schwimmmeister, DLRG und DRK Wasserwacht) welche Rechte und Pflichten in Bäderbetrieben ausüben.

 

Um der Verkehrs-, Aufsichts- und Organisationspflicht in öffentlichen Bädern gerecht zu werden sind in der überarbeiteten Neufassung  erhebliche Unterschiedsmerkmale zur Qualifikation und der damit verbundenen möglichen Aufgabenübertragung festgelegt.

 

Im Rahmen der Organisationspflicht unterscheidet das Merkblatt in drei wesentliche Aufsichtspflichten.

  1. Betriebsaufsicht
  2. Badeaufsicht
  3. Wasseraufsicht

 

Die Betriebsaufsicht muss durch Fachkräfte ausgeübt werden. Mitarbeiter der Betriebsaufsicht müssen nicht ständig persönlich im Bad anwesend sein. Die Betriebsaufsicht kann auch für mehrere Bäder wahrgenommen werden, wenn vor Ort qualifizierte Personen anwesend sind, die in der Lage sind, die für den Betrieb und in Notfallsituationen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Hier wird deutlich, dass das Übertragen dieser Aufgaben an betriebsfremde Personen nicht möglich ist.

 

Was sind Fachkräfte? sie sind befähigt zur Betriebsaufsicht, Badeaufsicht Wasseraufsicht)

 

  • Fachangestellte für Bäderbetriebe
  • Meister für Bäderbetriebe

 

Was sind Hilfskräfte? sie sind befähigt zur Badeaufsicht (bei entsprechender Einweisung) und Wasseraufsicht

 

  • Rettungsschwimmer (mind. 18 Jahre, Rettungsschwimmer Silber, körperliche, geistige und gesundheitliche Eignung)
  • Personen, die auf andere Art und Weise nachgewiesen haben, dass sie die Eignung zur Wasserrettung in dem ihm anvertrauten Bad besitzen

 

Allgemeine Situation zum gegenwärtigen Personal- und Aufgabenstand im Bereich Badeanlagen

 

Die Fachkräfte der Badeanlagen arbeiten nach einen aufgabenorientierten 2 Schicht-Dienstplansystem. Die Schwimmhalle hat in einer normalen Schulwoche insgesamt 107 Öffnungszeiten- bzw. Betriebsstunden. Hiervon erfordern 50 Öffnungsstunden eine Präsenzpflicht des Personals zur Beaufsichtigung des öffentlichen Badebetriebes. Weitere 10 Stunden werden für die Durchführung, einschließlich Vor- und Nachbereitung von Säuglings- und Anfängerschwimmkursen benötigt, für tägliche Reinigungsarbeiten weitere 10 Stunden.

Die Zeiten, an denen keine Wasseraufsicht durch das Personal der Badeanlagen sichergestellt werden müssen, sind die Zeiten wochentags, während des Schulschwimmens von 08.00 12.00 Uhr bzw. des Vereinsschwimmens von 15.00 18.00 Uhr.

Parallel zu den Schul- bzw. Vereinszeiten bieten die Mitarbeiter städtische Kurse für Säuglinge und Schwimmanfänger an. Darüber hinaus wird die umfangreiche Schwimmbadtechnik täglich überprüft, 3x täglich Wasserproben entnommen und ausgewertet, die Außenanlagen gepflegt (Unkraut beseitigen, Rasen mähen, im Winter Schnee beseitigen und streuen, Rinnen reinigen, Kontrollgänge der Dachfläche usw,). Kleine Reparaturen und Einstellungen an den technischen Einrichtungen, Anlagen und der Gebäudestruktur werden durch das Fachpersonal selbst ausgeführt.

Das gesamte tägliche Arbeitspensum muss während dieser ,,Zwischenzeiten“ erledigt, vorgeschriebene Pausen und Ruhezeiten berücksichtigt und zwischenzeitliche die Wiederherstellung der Körperhygiene sichergestellt werden.

Die Reduzierung der wöchentlichen Stundenarbeitszeit von 40 Std. auf 39 Std. bei gleichbleibender Aufgabenstellung, Schichtleistung und Sicherstellung der Öffnungszeiten mit seinen jeweiligen Dienstleistungsansprüchen stellt faktisch eine belastende Reduzierung von weiteren Stellenanteilen dar, welche die Mitarbeiter täglich kompensieren müssen. Die Badeanlagen unserer Stadt (Hallenbad und Freibad) haben jährlich an 362 Tagen und damit fast durchgängig für den öffentlichen Badebetrieb geöffnet.

 

Um dennoch Personalressourcen effizient einzusetzen und das Hinzuziehen externer Aufsichtskräfte zu reduzieren, wurden die Öffnungszeiten beider Einrichtungen über die Ferienzeiten mitunter erheblich reduziert.

Die Öffnungsdauer des Freibades wurde konsequent für die Zeit vom 01.06. bis 31.08. festgesetzt und somit Randzeiten für die Monate Mai und September nicht mehr bedient.

Die tägliche Öffnungszeit des Freibades wurde zusätzlich um eine Stunde reduziert.

 

In der Zeit vom 01.06. bis 31.08. finden jeweils vor und nach den Sommerferien immer noch das Schul- und Vereinsschwimmen statt. Aus diesem Grund sind wochentags beide Einrichtungen geöffnet.

Die Wochenenden werden im Vorfeld jeweils nach Wetterlage betrachtet und über kurzfristige Entscheidungsprozesse festgelegt, welche Einrichtung hier öffnen. Somit werden Doppelöffnungen an den Wochenenden vermieden.

 

r den Bereich Badeanlagen sehe ich keine weiteren Möglichkeiten Personal zu reduzieren, ohne Dienstleistungen maßgeblich einschränken zu müssen, Betreiberpflichten gesetzeskonform aufrechterhalten und unerwarteten Mitarbeiterausfall kompensieren zu können.

Die Entwicklung der Personalkosten von 2016 2022 zeigt erfreulicherweise, dass hier eine ausgeglichene Konstanz zu verzeichnen ist. Das war zu erreichen, da Stellenanteile entweder teilweise oder gänzlich weggefallen sind. Insgesamt 2 Vollzeitstellen konnten hierdurch ersatzlos wegfallen. Um Ausfälle oder Einschränkungen zu vermeiden unterstützt bei plötzlichen Personalengpässen oder hochsommerlichen Temperaturen die DLRG im Rahmen vertragliche Regelungen.

Ich hoffe, mit diesen Ausführungen einen Einblick in die erforderlichen Prozesse und Abläufe unserer der gegeben zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Schult

 


3. Stellungnahme von Olaf Ahrens, Sachgebietsleiter Museum, Bibliothek, Archiv

 

Das Harzmuseum Wernigerode hat sich über Jahrzehnte als allgemein geschätztes und verlässliches kulturelles Angebot sowohl in der Stadtgesellschaft als auch im Kontext touristischer Nachfrage fest etabliert. Damit einher gehen Erwartungen unseres Publikums: An verlässliche und ausreichend lange Öffnungszeiten, an die bekanntermaßen hochwertigen Sonderausstellungen zu naturkundlichen, kulturgeschichtlichen, archäologischen und Kunst-Themen, an freundlichen Service schon beim Eintritt in unser Haus bzw. am Museumsempfang, und vieles andere mehr. Auch eine attraktive Dauerausstellung gert sicher zu den Erwartungen unserer Gäste.

Was können wir im Harzmuseum derzeit leisten: Wir bieten attraktive Öffnungszeiten von Dienstag bis Sonntag, auch an fast allen Feiertagen, und eine Erreichbarkeitr unsere Gäste von sieben Stunden täglich, an Sonn- und Feiertagen sind es immerhin noch fünf Stunden täglich. Über die Qualität und Attraktivität unserer Sonderausstellungen stimmen die Gäste mit den Füßen ab, so die 3.351 Gäste, die innerhalb von zweieinhalb Monaten die gerade zu Ende gegangene Sonderausstellung „Tierwelt in Plüsch“ besucht haben. Über den freundlichen Service kann man in den Google-Bewertungen nachlesen, und die Dauerausstellung die 2001 in überaus wertiger Form eingerichtet wurde verlangt naturgemäß nach nunmehr 23 Jahren nach einer grundlegenden Überarbeitung, für die allerdings bisher keine Mittel bereitstehen. Das Haus wird sowohl im direkten Kontakt mit unseren Gästen als auch in den einschlägigen Portalen meist sehr positiv gesehen, obwohl sich ein gewisser Investitionsstau (auch am Gebäude selbst) nicht ganz von der Hand weisen und teilweise auch für den Laien erkennensst. Die Leistungen des Hauses werden nur dadurch ermöglicht, dass wir im Harzmuseum ausschließlich hoch qualifiziertes und ebenso hoch motiviertes Fachpersonal beschäftigen, vielfach mit langjähriger Erfahrung ausgestattet. Die Mitarbeiterinnen und der Leiter sie brennen für ihre Arbeit.

Auch unter schwierigen Bedingungen leistet das Haus anerkanntermaßen gute Arbeit und konnte und kann unter schwierigen Rahmenbedingungen immer wieder große Erfolge erzielen. Dazu gehören Besucherzahlen, die sich seit 2023 wieder auf dem Vor-Corona-Niveau bewegen (übrigens ungefähr doppelt so hoch wie das Stadtmuseum Goslar sie verzeichnet), eine kontinuierlich hohe und kaum zu befriedigende Nachfrage nach Gruppenangeboten, vor allem für Kinder (Räume dafür fehlen), hochkarätige Sonderausstellungen mit einer Ausstrahlung bis weit über Wernigerode hinaus sowie Eröffnungsveranstaltungen mit bis zu 150 Gästen, wie vor kurzem im Schiefen Haus. Natürlich kann nicht jedes Projekt denselben Erfolg nach sich ziehen.

Eine Einschränkung von Öffnungszeiten würde das „Angebot Harzmuseum“ und ein solches ist es, denn es muss sich im Wettbewerb mit deutlich finanzstärkeren Partnern behaupten gravierend schwächen bzw. verschlechtern. Verschiedene Erwartungen (siehe oben) der (potentiellen) Besucherrden regelmäßig enttäuscht.ste einer Destination wie Wernigerode mit weit mehr als einer Million Übernachtungen und ungezählten Tagessten erwarten, dass Angebote wie die Gastronomie oder die Museen täglich zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Das Harzmuseum über mehrere Monate bis ins Frühjahr hinein zu schließen (siehe den Vergleich zu Memmingen) oder die Öffnungszeiten in anderer Weise zu verringern,rde bedeuten, einige der besucherstärksten Zeitfenster aus dem Betrieb auszuschließen. In das Zeitfenster der Schließung im Beispiel Memmingen fallen sowohl die stark frequentierten Winterferien als auch beispielsweise Ostern. Allein von Januar bis Mitte Februar kamen in diesem Jahr rund 2.000 Gäste ins Haus, eine sicherlich überdurchschnittlich hohe Zahl, aber es zeigt die Potentiale. Auch diejenigenste, die nach der Eröffnung der vom Harzmuseum kuratierten Ausstellung „Bomben auf Wernigerode. Eine Erinnerung an Krieg und Zerstörung“ innerhalb von rund drei Monaten ins Schiefe Haus pilgern, werden sich zu einer beachtlichen vierstelligen Zahl addieren.

Im Sachgebiet „Bibliothek, Museum, Archiv“ wurden in den vergangenen Jahren bereits viele Einsparungen erzielt, nicht zuletzt schon 2016, als man die drei ursprünglich vorhandenen Leitungspositionen (Stadtarchiv, Stadtbibliothek, Harzmuseum) in einer Position und Person zusammenführte. So kann die Arbeitszeit des Sachgebietsleiters nur zu rund einem Drittel dem Museum zugerechnet werden. Insgesamt ergeben sich aus den vorhandenen Mitarbeitern (allesamt Teilzeitkräfte) inklusive der Leitung in der Summe 4,7 Vollzeitäquivalente, und zwar dann, wenn man sowohl die Haushaltssachbearbeiterin des Sachgebiets als auch die Stelle des Sachgebietsleiters anteilig mit etwa einem Drittel hinzurechnet. Auch die Kassenkräfte (zwei Teilzeit-Mitarbeiterinnen) sind in dieser überschaubaren Zahl bereits enthalten.

Weiterhin ist zu bedenken, dass eine befristet Beschäftigte (zuständig für Digitalisierung und die Kunstsammlung) Ende 2026 in Rente geht und diese Stelle voraussichtlich nicht nachbesetzt wird. Danach sinkt die Summe der VZÄ auf rund 4,1 Stellen. Der Vergleich zu Memmingen zeigt (sofern die Analyse der Studierenden belastbar ist), dass dort rund fünf Stellen für den Betrieb (mit deutlich weniger Öffnungsstunden) gebraucht werden.

Ein Beispiel noch aus dem Bereich Sachkosten: Dass beispielweise der Ankaufetat für Kunstgut in Höhe von 4.000 Euro, über den das Museum viele Jahre lang verfügte, aufgelöst wurde, darauf musste sich das Museumsteam einstellen. Dennoch macht es ihre Arbeit nicht leichter, wenn nicht einmal ein Gemälde oder ein anderes stadtgeschichtlich bedeutendes Sammlungsobjekt für 300 Euro angekauft werden kann, ohne bei Sponsoren vorstellig zu werden.

 

Fazit:

Wir nschen uns aus den genannten Gründen, den Standard des Harzmuseums wenigstens zu halten, sowohl bei der personellen, als auch bei sonstigen Ausstattung und beim Service. Dazu gehören aus unserer Sicht unabdingbar die bisher geltenden Öffnungszeiten und ein Ganzjahresbetrieb. Ein Einschnitt in dieses Gefüge führt nach unserer Überzeugung nicht nur zu vielfacher Kundenunzufriedenheit nicht zuletzt auch bei Touristen sondern letzten Endes auch in den schleichenden Niedergang des Wernigeröder Stadtmuseums. Wenn wir die Standards weiter absenken, ist ein professioneller Museumsbetrieb nur noch bedingt möglich.

 

     

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.1. Im Hinblick auf das Christianental erfüllt die Präsentation doch nicht ansatzweise die Zielvorgabe. Es war ausdrücklich danach gefragt, unter welchen Voraussetzungen Personaleinsparungen möglich sind. Die Studenten lassen uns in dem Gutachten wissen, dass sie diese Frage ausdrücklich auszusparen haben. Aus meiner Sicht geht das so nicht. Ich gehe davon aus, dass uns der Leiter des Christianentals erläutern kann, ob über beispielsweise Reduzierung der Öffnungszeiten oder aber Reduzierung der Artenvielfalt oder aber Reduzierung der Kleinteiligkeit im Wildparkgelände Einsparungen möglich sind. Ich bitte derartiges zu beauftragen und dem Stadtrat vor dem Hintergrund der Notwendigkeit des Ertrages aus dem geplanten Konsolidierungskonzept und angesichts der Tatsache, dass in allen Bereichen der Stellschrauben Unzumutbarkeiten festgestellt werden, um rasche Zuarbeit, um ein realistisches Bild davon zu haben, welche der angedachten Konsolidierungspunkte machbar und zielführend sind.

 

2.

 

Im Hinblick auf die Badeanlagen bedanke ich mich zunächst für den aufschlussreichen und emotional verbundenen Vortrag vom Sachgebietsleiter Schult.

 

Angesichts des Defizites und der damit verbundenen Belastungen für die Stadt Wernigerode wird deutlich erkannt, dass sich dieses Defizit im unteren Bereich dessen bewegt, was Bundesdurchschnitt ist. Allerdings leisten wir uns ein Freibad und eine Schwimmhalle und es muss die Frage erlaubt sein, ob Kosteneinsparungen am ehesten wahrscheinlich im Bereich des Personals glich sind und was dies am Ende bedeutet. Aus meiner Sicht ist es lediglich denkbar, die Dienstzeiten des Personals zu reduzieren, um so den vom Personal abzuleistenden Stundenumfang zu reduzieren um am Ende mit weniger Personal auszukommen. Dabei ist die Begrenzung der öffentlichen Badezeiten nur das letzte Mittel; nachgedacht werden sollte darüber, ob und in welcher Intensität Personal zur Begleitung der im Schwimmunterricht befindlichen Schulklassen vorgehalten werden muss. Gleiches gilt für den Trainingsbetrieb örtlicher Vereine, der in der Regel von Übungsleitern begleitet wird, die die Ausbildung zum Rettungsschwimmer haben dürften. Ausgehend von der dann zu ermittelnden, unbedingt notwendigen Stundenzahl ist unter Berücksichtigung von Urlaub und durchschnittlichem Krankenstand der Stundenbedarf von jetzt und der denkbare Stundenbedarf nach entsprechender Verknappung darzustellen. Auch hier wird auf die Notwendigkeiten des Konsolidierungskonzeptes hingewiesen.

 

3.

 

Das Harzmuseum leistet gute Arbeit und ist durch viel Engagement wieder bei ca. 10.000 Besuchern/Jahr angelangt. Die Frage ist an dieser Stelle allerdings, ob Öffnungszeiten analog der Vergleichssituation beispielsweise im Stadtmuseum Memmingen denkbar wären und auch insofern Stundenreduzierung und damit Personalkostenreduzierungen realisierbar sind. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wohl niemand im Stadtrat beabsichtigt, hier laufende Arbeitsverhältnisse ohne Alternative zu beenden. Allerdings dürfte eine Entwicklung zu erreichen sein, müsste die auf den Stellenplan Auswirkungen hat und in den künftigen Jahren greifen kann.

     

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